Cochenillerot A (Ponceau 4R) für Köder für Süßwasserfische bis 15 mg/kg zugelassen: Färbewirkung kolorimetrisch im CIELAB-Farbraum nachgewiesen (ΔE im Mittel 8,03), der Farbstoff im Futtermittel wird mit LC-MS/MS bestimmt
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/108 der Kommission, veröffentlicht am 19. Januar 2026, lässt Cochenillerot A (Ponceau 4R) bis zum 8. Februar 2036 als Farbstoff in Ködern zu, die in Süßgewässern ausgebracht werden, um der Lebensmittelgewinnung dienende Fische anzulocken — höchstens 15 mg/kg Ergänzungsfuttermittel. In Futtermitteln für die Aquakultur darf der Farbstoff nicht verwendet werden.
- Analysemethoden im Anhang: färbende Bestandteile insgesamt im Zusatzstoff — Spektrophotometrie bei 505 nm und Titration mit Titanchlorid nach der Verordnung (EU) Nr. 231/2012, die auf das FAO-JECFA-Kompendium (Band 4) und die Monografie Nr. 11 (2011) verweist; Ponceau 4R im Mischfuttermittel — LC-MS/MS.
- Reinheitskriterien: färbende Bestandteile insgesamt (als Natriumsalz) mindestens 80 %, Nebenfarbstoffe bis 1 %, andere organische Verbindungen als färbende Bestandteile bis 0,5 %, nicht sulfonierte primäre aromatische Amine (als Anilin) bis 0,01 %. Calcium- und Kaliumsalze sind ebenfalls zulässig.
- Die Wirksamkeit wurde im EFSA-Gutachten vom 6. Mai 2025 nachgewiesen: Drei Chargen Boilies mit 15 mg/kg und ohne Farbstoff wurden je 10-mal spektrophotometrisch im Bereich 300–800 nm gemessen (Lichtart D65, 10°-Beobachter). L* sank von 65,7 auf 64,2, a* stieg von 4,1 auf 11,3, b* sank von 48,8 auf 45,0, und ΔEab betrug 6,97–10,64 — nach der EFSA-Skala ein mit bloßem Auge wahrnehmbarer, wenn auch nicht immer deutlicher Unterschied.
- In ihrem Gutachten vom 15. Oktober 2024 hielt die EFSA die Verwendung in Ködern für unbedenklich für Fische, Verbraucher und Umwelt; der Zusatzstoff reizt die Haut nicht, ist aber als haut- und atemwegssensibilisierend zu betrachten, zur Augenreizung konnte die EFSA keine Schlussfolgerung ziehen. Die Verordnung verlangt Haut-, Augen- und Atemschutz, wenn Verfahren die Risiken nicht beseitigen.