Herstellerabgabe für die vierte Reinigungsstufe auf dem Prüfstand

Die Generalanwältin am Gerichtshof hat vorgeschlagen, die Vorschriften für nichtig zu erklären, nach denen Arzneimittel- und Kosmetikhersteller mindestens 80 Prozent der Kosten für die Entfernung von Mikroverunreinigungen tragen sollen.

Quelle: Izba Gospodarcza Wodociągi Polskie — opinia rzecznik generalnej TSUE

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