Spanisches Salbeiöl (2b413-eo) und Lavendelöl (2b257-eo) im Futter bis 6. August 2035: Leitsubstanzen per GC-FID nach ISO 3526 und ISO 3515; Salbei bis 14 mg/kg wegen Campher, Lavendel von 7 mg/kg (Katzen) bis 39 mg/kg wegen Linalooloxiden
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1403 der Kommission, veröffentlicht am 17. Juli 2025, lässt nach der Neubewertung von noch nach der Richtlinie 70/524/EWG zugelassenen Zusatzstoffen bis zum 6. August 2035 das ätherische Öl aus den Blättern des Spanischen Salbeis und das Öl aus den frischen Blütenständen des Echten Lavendels als Aromastoffe für alle Tierarten zu — nicht im Tränkwasser, weil die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 dort keine Aromastoffe vorsieht. Die EFSA stufte beide Öle in zwei Gutachten vom 17. September 2024 als haut- und augenreizend sowie haut- und atemwegssensibilisierend ein.
- Methoden im Anhang: im Spanischen Salbeiöl die phytochemischen Leitsubstanzen 1,8-Cineol und Campher, im Lavendelöl Linalylacetat und Linalool — beide per Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektion (GC-FID), nach ISO 3526 bzw. ISO 3515. Spezifikationen: Salbei — Campher 11–36 %, 1,8-Cineol 10–30 %, α-Pinen 4–11 %, d-Limonen 2–6 %, Thujon 0,001 % (im Rechtsakt ohne „≤“; die EFSA fand bei einer LOD von 0,001 % keine Thujone); Lavendel — Linalylacetat 25–47 %, Linalool 20–45 %, Terpinen-4-ol 0,1–8 %, (Z)-β-Ocimen < 10 %.
- Spanischer Salbei (EFSA, fünf Chargen aus Spanien): per GC-MS bis zu 72 Peaks, 99,3 % der Fläche identifiziert; per GC-FID Campher im Mittel 29,5 % (27,3–31,2), 1,8-Cineol 25,5 % (24,0–26,9). Die empfohlenen 14 mg/kg für alle Arten ergeben sich aus dem Campher: d-Campher ist bis 5 mg/kg Alleinfuttermittel sicher, was bei der oberen Spezifikation von 36 % Campher 14 mg Öl entspricht. Für die übrigen Bestandteile lag die niedrigste kombinierte Expositionsmarge (MOET) bei 191 (Gruppe CG 8, Masthühner). Der Antragsteller schlug 15–35 mg/kg vor; Daten zu Schwermetallen, Dioxinen, Pestiziden und Mykotoxinen legte er nicht vor.
- Lavendel (vier Chargen aus Bulgarien oder Spanien): Linalylacetat im Mittel 37,05 % (29,04–45,90), Linalool 31,16 % (23,17–38,36), Cumarin in zwei Chargen bestimmt — 0,072 % und 0,092 %. Bei den vorgeschlagenen 40 mg/kg betrug die kombinierte Marge der Gruppe CG 13 (Linalooloxide, Cramer-Klasse II) bei Masthühnern nur 22, daher wurden die Gehalte für MOET ≥ 100 berechnet, für Katzen (schwache Glucuronidierung) ≥ 500. Die EINECS-Nummer lautet im Rechtsakt 289-995-2, im EFSA-Gutachten 283-995-2. Öl aus getrocknetem Material ist von der Bewertung nicht erfasst.
- Empfohlene Höchstgehalte an Lavendelöl (mg/kg Futter mit 12 % Feuchte): Katzen und andere Arten 7; Masthühner, zur Eiablage oder Zucht aufgezogenes Geflügel und Ziervögel 9; Mastputen 12; Legegeflügel 13; Hasenartige 14; Ferkel und Mastschweine kleinerer Schweinearten 16; Mastschweine 19; übrige Wiederkäuer 22; Schweine zur Zucht 23; Hunde und Zierfische 30; Schafe, Ziegen, Mastrinder und Equiden 35; Kälber bis 6 Monate und Salmoniden 39. Beide Zusatzstoffe — nur über eine Vormischung, mit Haut-, Augen- und Atemschutz. Übergangsfristen: Zusatzstoffe und Vormischungen mit Kennzeichnung vor dem 6. Februar 2026, Mischfuttermittel vor dem 6. August 2026 (der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere) bzw. 6. August 2027.