Spanisches Origanumöl (Thymbra capitata) 2b454-eo: Carvacrol 60–75 % und Thymol 0–5 % mittels GC-FID (ISO 14717), empfohlen bis 125 mg/kg Futter für Salmoniden — keine Verwendung im Tränkwasser
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1417 der Kommission, veröffentlicht am 18. Juli 2025, lässt bis zum 7. August 2035 das ätherische Öl aus den Blütenständen von Thymbra capitata (L.) Cav. — bisher als „Origanumöl“ nach Richtlinie 70/524/EWG unbefristet zugelassen — als Aromastoff für alle Tierarten zu. Der Antrag auf Verwendung im Tränkwasser wurde abgelehnt, weil die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 dort keine Aromastoffe vorsieht. Die EFSA (Gutachten vom 17. September 2024) hielt das Öl in den vorgeschlagenen Mengen für sicher, jedoch für haut- und augenreizend sowie haut- und atemwegssensibilisierend.
- Spezifikation im Anhang: Carvacrol 60–75 %, Thymol 0–5 %, p-Cymol 5,5–9 %, γ-Terpinen 3,5–10 %, β-Caryophyllen 2–5 %; CAS 8007-11-2, FEMA 2828, CoE 454. Die EINECS-Nummer lautet im Rechtsakt 290-371-7, im EFSA-Gutachten 290-371-1. Die phytochemischen Marker Thymol und Carvacrol im Zusatzstoff werden mittels Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektion (GC-FID) unter Verweis auf ISO 14717 bestimmt — die Norm für Origanumöl spanischen Typs; die Methode empfahl das EURL in einem Teilbericht vom August 2024. Fünf Chargen (GC-FID, % Peakfläche): Carvacrol 69,9 % (69,1–70,3), Thymol 1,4 % (1,1–1,6); Brechungsindex bei 20 °C 1,504–1,508.
- Vollständige GC-MS-Analyse derselben fünf Chargen: bis zu 65 Peaks, 62 identifiziert — im Mittel 99,2 % der Fläche, daher behandelt die EFSA das Öl als vollständig definiertes Gemisch; die fünf spezifizierten Bestandteile — 89,5 %, Carvacrol per GC-MS 72,14 % (71,22–73,10). α-Thujon bis 0,19 % und β-Thujon bis 0,03 % — Stoffe aus Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008. Zu Verunreinigungen (Metalle, Dioxine, Pestizide, Aflatoxine, Ochratoxin A) verwies der Antragsteller auf „regelmäßige Prüfungen“ von Vormischungen, legte aber keine Daten vor; Haltbarkeit „mindestens 12 Monate“ — ohne Daten.
- Die Sicherheit wurde komponentenbasiert (MOE/MOET) ohne Verträglichkeitsstudien bewertet: Thymol und Carvacrol sind bis 125 mg/kg Futter sicher (Versuche mit dem Gemisch „Herbal“). Den niedrigsten kombinierten Expositionsabstand hat die Gruppe CG 8 (Borneol, Campher, Dihydrocarvon, Carvenon): 220 für Masthühner bei 15 mg/kg und 116 für Salmoniden bei 125 mg/kg. Für Katzen verlangt die EFSA wegen der schwachen Glucuronidierung einen MOET von 500 — bei 25 mg/kg ergibt sich 521.
- Empfohlener Höchstgehalt auf dem Etikett (mg/kg Alleinfuttermittel): 15 — Geflügel, Ziervögel und andere Arten; 30 — Suidae und Equiden; 20 — Wiederkäuer und Kameliden; 25 — Hasenartige, Hunde, Katzen, Zierfische; 125 — Salmoniden und kleinere Fischarten. In der polnischen Liste steht die Position „alle zur Eiablage oder zur Zucht aufgezogenen Geflügelarten“ zweimal; im Englischen heißt es „reared for laying or breeding“ und „for laying or breeding“. Zusatzstoff nur über Vormischung; Haut-, Augen- und Atemschutz. Übergangsfristen: 7. Februar 2026 (Zusatzstoff, Vormischungen), 7. August 2026 und 7. August 2027 (Mischfuttermittel).