Thymianöl (Thymus vulgaris, T. zygis) in Futtermitteln: Thymol 35–60 % als Leitsubstanz, bestimmt mittels GC-FID nach ISO 19817, Höchstgehalte von 38 bis 100 mg/kg und keine Kombination mit anderen Thymolquellen
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1865 der Kommission, veröffentlicht am 30. Juli 2026, lässt nach Neubewertung bis zum 19. August 2036 das ätherische Öl aus den blühenden oberirdischen Teilen von Thymus vulgaris L. oder Thymus zygis L. als Aromastoff in Futtermitteln für alle Tierarten zu. Die Kommission legte Höchstgehalte fest, weil Thymol — 35–60 % des Öls — ein pharmakologisch wirksamer Stoff im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 ist. Die Verwendung im Tränkwasser wurde nicht zugelassen, da die Verordnung 1831/2003 sie für Aromastoffe nicht vorsieht.
- Spezifikation: Thymol 35–60 %, p-Cymol 13–28 %, γ-Terpinen 4–13 %, Linalool 0,5–6,5 %, Campher höchstens 0,7 %. Thymol ist die phytochemische Leitsubstanz und wird im Zusatzstoff mittels Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektion (GC-FID) nach ISO 19817 bestimmt. Laut EFSA beruht die Spezifikation auf ISO 19817:2017 und der Monographie 01/2008:1838 des Europäischen Arzneibuchs.
- Daten aus dem EFSA-Gutachten: Die vollständige GC-MS-Analyse von 7 Chargen aus T. vulgaris und 6 aus T. zygis zeigte bis zu 91 Peaks; Thymol machte im Öl aus T. vulgaris durchschnittlich 53,71 % (47,78–57,65 %) und im Öl aus T. zygis 51,04 % (48,50–54,75 %) aus, in Prozent der Peakfläche. 10 mittels GC-FID analysierte Chargen erfüllten die Spezifikation, der Brechungsindex (20 °C) lag in 9 Chargen bei 1,500–1,5021.
- Höchstgehalte in mg/kg Alleinfuttermittel: Katzen sowie andere Arten und Kategorien 38; Masthühner und kleinere Mastgeflügelarten, zur Eiablage aufgezogenes Geflügel und Ziervögel 48; Mastputen 64; Legegeflügel 72; Hasenartige 76; Ferkel und Mastschweine kleinerer Schweinearten 86; Mastschweine, Zuchtschweine, Kälber bis 6 Monate, Schafe, Ziegen und übrige Wiederkäuer, Equiden, Salmoniden, Hunde und Zierfische 100. Bei 100 mg Öl je kg Futter kann Thymol 60 mg/kg und Carvacrol 5,27 mg/kg erreichen; beide hielt die EFSA bei 125 mg/kg für sicher.
- Der Zusatzstoff wird dem Futter nur über eine Vormischung zugesetzt und nicht mit anderen Thymolquellen kombiniert. Nach der EFSA ist das Öl als haut- und augenreizend sowie haut- und atemwegssensibilisierend anzusehen — Haut-, Augen- und Atemschutz ist erforderlich. Nach den alten Vorschriften vor dem 19. Februar 2027 hergestellte Zusatzstoffe und Vormischungen, vor dem 19. August 2027 hergestellte Futtermittel für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere und vor dem 19. August 2028 hergestellte übrige Futtermittel dürfen bis zum Aufbrauchen der Bestände verwendet werden.