Patchouliöl in Futtermitteln: Patchoulialkohol 27–35 % als Leitsubstanz, bestimmt mittels GC-FID nach ISO 3757, alle 23 GC-MS-Peaks in fünf Chargen identifiziert, empfohlener Höchstgehalt von 7,5 bis 60 mg/kg
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/528 der Kommission, veröffentlicht am 12. März 2026, lässt nach Neubewertung bis zum 1. April 2036 das durch Wasserdampfdestillation getrockneter Blätter von Pogostemon cablin Benth. gewonnene ätherische Öl als Aromastoff in Futtermitteln für alle Tierarten zu — ohne Höchstgehalt, mit einem auf dem Etikett angegebenen empfohlenen Höchstgehalt. Die Verwendung im Tränkwasser wurde nicht zugelassen, da die Verordnung 1831/2003 sie für Aromastoffe nicht vorsieht.
- Spezifikation: Patchoulialkohol 27–35 %, 1(5),11-Guaiadien 11–16 %, β-Caryophyllen 2–5 %, α-Bulnesen 13–21 %. Patchoulialkohol ist die phytochemische Leitsubstanz und wird im Zusatzstoff mittels Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektion (GC-FID) nach ISO 3757 bestimmt. Laut EFSA (Gutachten e9357) enthielten fünf mittels GC-MS analysierte Chargen 33,52–34,53 % Patchoulialkohol, 14,96–15,25 % Guaiadien, 3,66–3,73 % β-Caryophyllen und 16,43–17,21 % α-Bulnesen (Prozent der Peakfläche).
- In den Chromatogrammen der fünf Chargen wurden bis zu 23 Peaks gefunden und alle identifiziert — sie machten im Mittel 99,6 % der Fläche aus, weshalb die EFSA das Öl als vollständig definiertes Gemisch einstufte. Die vier spezifizierten Bestandteile ergaben im Mittel 69,8 %, 14 weitere lagen jeweils über 0,5 %; bedenkliche Stoffe wurden bei einer Nachweisgrenze von 0,01 % in keiner Charge gefunden.
- Empfohlener Höchstgehalt in mg/kg Alleinfuttermittel: 7,5 für Geflügel, Mastschweine, Equiden, Hasenartige, Salmoniden, Hunde, Katzen, Zierfische sowie andere Arten und Kategorien; 24 für Ferkel und Mastschweine kleinerer Schweinearten; 34 für übrige Wiederkäuer; 35 für Zuchtschweine; 53 für Schafe, Ziegen und Mastrinder; 60 für Mastkälber bis 6 Monate. Würde die Dosis aus einer Vormischung diese Werte überschreiten, nennt das Etikett der Vormischung Funktionsgruppe, Kennnummer, Bezeichnung und Menge des Stoffes.
- Nach der EFSA ist das Öl als haut- und augenreizend sowie haut- und atemwegssensibilisierend anzusehen; der Zusatzstoff wird nur über eine Vormischung zugesetzt, mit Haut-, Augen- und Atemschutz. Die Wirksamkeit musste nicht erneut nachgewiesen werden, da Blätter von P. cablin und ihre Zubereitungen anerkannte Lebensmittelaromen sind. Nach den alten Vorschriften vor dem 1. Oktober 2026 hergestellte Zusatzstoffe und Vormischungen, vor dem 1. April 2027 hergestellte Futtermittel für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere und vor dem 1. April 2028 hergestellte übrige Futtermittel dürfen bis zum Aufbrauchen der Bestände verwendet werden.