Pyraclostrobin und Phosphin bleiben zugelassen — Genehmigungen erneuert
Die Kommission hat die Genehmigung zweier Wirkstoffe erneuert: Phosphin mit der Verordnung 2026/1968 und Pyraclostrobin mit der Verordnung 2026/1976.
- Die Durchführungsverordnung 2026/1968 vom 7. September 2026 erneuert die Genehmigung von Phosphin, dem Gas zur Begasung von gelagertem Getreide und Futtermitteln; sie wurde am 8. September verkündet.
- Die Durchführungsverordnung 2026/1976 vom 8. September 2026 erneuert die Genehmigung von Pyraclostrobin, einem Fungizid aus der Gruppe der Strobilurine; sie wurde am 9. September verkündet.
- Beide Rechtsakte ändern die Durchführungsverordnung Nr. 540/2011, also die Liste der in Pflanzenschutzmitteln genehmigten Wirkstoffe.
- Für Rückstandslabore bedeutet das: Beide Stoffe bleiben auf dem Markt und müssen im Umfang der eingesetzten Methoden und in den Kontrollplänen bleiben.