Nikotin in Tee: Verordnung (EU) 2026/742 behält den vorläufigen Höchstgehalt von 0,5 mg/kg statt der automatischen Senkung auf 0,4 mg/kg bei — 0,4 mg/kg erwies sich als nicht allgemein erreichbar; neue Höchstgehalte für Cyflufenamid und Fenazaquin
Die Verordnung (EU) 2026/742 der Kommission vom 30. März 2026, veröffentlicht am 31. März, ändert die Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005. Der vorläufige Höchstgehalt für Nikotin in Tee von 0,5 mg/kg sollte nach Februar 2026 auf 0,4 mg/kg sinken; Monitoringdaten der Lebensmittelunternehmer zeigten, dass dieser Wert nicht allgemein erreichbar ist, daher gelten weiter 0,5 mg/kg, neue Daten sind bis 22. Februar 2030 vorzulegen.
- Die Verordnung (EU) 2025/115 legte für Nikotin in Tee einen vorläufigen Höchstgehalt von 0,5 mg/kg fest, mit Überprüfung bis Februar 2026 und automatischer Senkung auf 0,4 mg/kg, sofern bis 30. Juni 2025 keine neuen Daten vorliegen. Die fristgerecht übermittelten Daten zeigten, dass 0,4 mg/kg nicht allgemein erreichbar sind.
- Die Kommission weist darauf hin, dass Nikotin in Lebensmitteln häufig aus Umwelt- oder Prozesskontamination oder endogener Bildung stammt und nicht aus der Verwendung als Pestizid. Eine Fußnote zum Höchstgehalt hält fest, dass wissenschaftliche Daten weder schlüssig belegen, ob Nikotin in der Kultur natürlich vorkommt, noch seine Bildung erklären — solche Informationen berücksichtigt die Kommission, wenn sie bis 22. Februar 2030 vorliegen.
- In einer Stellungnahme von 2022 (EFSA Journal 2022;20(9):e07566) bewertete die EFSA die akute Exposition bei den vorläufigen Nikotin-Höchstgehalten für Hagebutten, Tee und Kapern und empfahl damals, die Werte für Hagebutten und Tee zu senken; laut den Erwägungsgründen hält die EFSA 0,5 mg/kg in Tee für sicher für Verbraucher.
- Auf Antrag, in der von der EFSA empfohlenen Höhe: Cyflufenamid — Petersilienblätter 0,4 mg/kg, Brombeeren und Himbeeren 0,08 mg/kg; Fenazaquin — Tomaten 0,2 mg/kg, Gemüsepaprika 0,4 mg/kg, Auberginen 0,2 mg/kg. Für Fenazaquin nennt die EFSA Überwachungsmethoden mit einer Bestimmungsgrenze von 0,01 mg/kg und berücksichtigt den toxikologisch relevanten Metaboliten TBPE.
Quelle: Rozporządzenie Komisji (UE) 2026/742 — NDP cyflufenamidu, fenazachiny i nikotyny