Pestizid-Rückstandshöchstgehalte: zwei Berichtigungen aus demselben Grund — früher erlassene Verordnungen überschrieben spätere, weil sie später zu gelten begannen (Flupyradifuron, Kaliumphosphonat, Fenpyrazamin)

Die Verordnung (EU) 2026/751 der Kommission, veröffentlicht am 1. April 2026, und die Verordnung (EU) 2026/1339, veröffentlicht am 18. Juni, berichtigen Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005. In beiden Fällen wurden später festgelegte Rückstandshöchstgehalte durch Werte einer früher erlassenen, aber ab einem späteren Datum geltenden Verordnung ersetzt — die Kommission spricht von einem Schreibfehler in der Reihenfolge der Geltungsbeginne. Beide Berichtigungen traten am dritten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Quelle: Rozporządzenie Komisji (UE) 2026/751 — sprostowanie rozporządzenia (WE) nr 396/2005 w odniesieniu do NDP flupiradifuronu i fosfonianu potasu

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