Fenbuconazol und Penconazol — RHG nach Bestätigungsdaten, ab 24. August 2025: Fenbuconazol in Trauben von 1,5 auf 0,01 mg/kg (keine Daten zu Triazol-Derivat-Metaboliten, TDM), in Tee 30 mg/kg aus dem Codex, in Milch 0,01 statt 0,05; Penconazol in Kernobst 0,3 statt 0,15, in Himbeeren und Brombeeren 0,4 statt 0,1
Die Verordnung (EU) 2025/195 der Kommission, veröffentlicht am 4. Februar 2025, ersetzt die Spalten für Fenbuconazol und Penconazol in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005. Sie schließt die RHG-Überprüfungen von 2017–2018 ab: 2019 hatte die Kommission einen Teil der Werte vorläufig mit Fußnoten zu fehlenden Daten festgesetzt; nun werden die Bestätigungsdaten (EFSA 2023) bewertet — wo sie fehlen, sinken die RHG auf die Bestimmungsgrenze, und alle Fußnoten zu fehlenden Daten entfallen. Die neuen Werte gelten ab 24. August 2025.
- Fenbuconazol (in der EU nicht mehr genehmigt): der Antragsteller versuchte, die Codex-Höchstgehalte (CXL) zu halten, und legte Versuche mit Bestimmung der Triazol-Derivat-Metaboliten vor (TDM: 1,2,4-Triazol, Triazolylalanin, Triazolylessigsäure und andere). Die Lücke wurde geschlossen für Grapefruits und Orangen (Senkung auf den CXL: 0,7 → 0,5 und 0,9 → 0,5 mg/kg laut EFSA), Pfirsiche (0,6 → 0,5), beibehalten: Zitronen und Limetten 1, Mandarinen 0,5, Kernobst 0,5, Kirschen 1, Heidelbeeren 0,5 mg/kg.
- Ohne TDM-Daten oder Rückstandsversuche sinkt Fenbuconazol auf die Bestimmungsgrenze 0,01 mg/kg: Tafel- und Keltertrauben (bisher 1,5), Cranberries (1), Bananen (0,05), Paprika (0,6), Sonnenblumenkerne, Erdnüsse, Raps, Gerste, Roggen und Weizen sowie Aprikosen, Pflaumen und Kürbisgewächse (0,3 laut EFSA). In tierischen Erzeugnissen beibehalten: Leber, Niere und Nebenprodukte 0,1 mg/kg; in Milch wurde der Wert 0,05 nach Bewertung des EU-Referenzlabors auf 0,01 mg/kg gesenkt. Neuer CXL für grünen und schwarzen Tee (Codex-Alimentarius-Kommission, 6. Februar 2023) — 30 mg/kg.
- Penconazol (Antragsteller Syngenta, Bewertung durch Deutschland): nachgereicht wurden die Metabolismusstudie (Tomate), Lagerstabilität der Metaboliten CGA127841, CGA132465 und CGA190503 (bis 24 Monate bei −20 °C, bis 30 in sauren Matrices) und neue Rückstandsversuche. Erhöhungen: Kernobst 0,15 → 0,3, Pflaumen 0,09 → 0,15, Brombeeren und Himbeeren 0,1 → 0,4 mg/kg; Senkungen: Aprikosen 0,08 → 0,07, Pfirsiche 0,15 → 0,07, Trauben 0,5 → 0,4; beibehalten: Kirschen 0,15, Stachelbeeren 0,1, Tomaten und Auberginen 0,1 sowie Kürbisse und Wassermelonen.
- Wo Versuche mit gleichzeitiger Analyse nach der Rückstandsdefinition für die Überwachung und für die Risikobewertung fehlten, verwendete die EFSA einen vorläufigen Umrechnungsfaktor von 6 aus Metabolismusstudien; die Kommission übernahm die Werte, weil kein Verbraucherrisiko nachgewiesen wurde. EFSA zu Penconazol: höchste akute Exposition — Birnen, 39,9 % der ARfD; chronisch 16 % des ADI (niederländische Kleinkinddiät); Überwachungsmethoden validiert bei LOQ 0,01 mg/kg. Die EU-Referenzlaboratorien wiesen darauf hin, dass die technische Entwicklung niedrigere Bestimmungsgrenzen für einige Erzeugnisse erlaubt.