Benfluralin, Benthiavalicarb und Penflufen ohne Genehmigung: Verordnung (EU) 2026/147 setzt die Höchstgehalte auf die Bestimmungsgrenzen — 0,01 mg/kg in den meisten Erzeugnissen, 0,05 mg/kg u. a. in Tee, Gewürzen und Honig — ab 12. August 2026
Die Verordnung (EU) 2026/147 der Kommission vom 22. Januar 2026, veröffentlicht am 23. Januar, streicht die Höchstgehalte für Benfluralin, Benthiavalicarb und Penflufen aus Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 und setzt sie in Anhang V auf die Bestimmungsgrenzen. Die Genehmigungen sind ausgelaufen, die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln widerrufen, und es gibt weder Codex-Höchstgehalte noch Einfuhrtoleranzen.
- Die Genehmigung von Benfluralin lief am 12. Februar 2023 aus (keine Erneuerung durch Verordnung 2023/149), die von Benthiavalicarb am 13. Dezember 2023 (Verordnung 2023/2657) und die von Penflufen am 31. Januar 2024 ohne Erneuerungsantrag. Laut Verordnung 2023/2657 stellte die EFSA ein krebserzeugendes Potenzial von Benthiavalicarb fest (ECHA schlug Kategorie 1B vor) sowie endokrinschädliche Eigenschaften; berichterstattender Mitgliedstaat war Polen.
- Die Kommission konsultierte die EU-Referenzlaboratorien für Pestizidrückstände, die analytisch erreichbare Bestimmungsgrenzen vorschlugen. Im neuen Anhang V betragen sie 0,01 mg/kg für Obst, Gemüse (Kräuter und essbare Blüten 0,02 mg/kg), Getreide, Ölsaaten, Zuckerpflanzen und tierische Erzeugnisse sowie 0,05 mg/kg für Tee, Kaffee, Kräutertees, Kakao, Hopfen, Gewürze und Honig.
- Für Benthiavalicarb gilt eine neue Rückstandsdefinition für die Überwachung: Summe aus Benthiavalicarb-isopropyl (KIF-230 R-L) und seinem Enantiomer (KIF-230 S-D) — Labore müssen sie bei der Berichterstattung berücksichtigen.
- Die Verordnung gilt ab 12. August 2026; vorher in der Union hergestellte oder eingeführte Erzeugnisse unterliegen weiter den bisherigen Vorschriften. Die neuen Höchstgehalte wurden über die Welthandelsorganisation mit Handelspartnern konsultiert.
Quelle: Rozporządzenie Komisji (UE) 2026/147 — NDP benfluralinu, bentiowalikarbu i penflufenu