Chlormequat in Hafer 30 mg/kg statt 15 mg/kg, Metalaxyl-M in Honig 0,1 mg/kg und Einfuhrtoleranz für Trifloxystrobin in Leinsamen von 0,4 mg/kg — Verordnung (EU) 2026/140
Die Verordnung (EU) 2026/140 der Kommission vom 22. Januar 2026, veröffentlicht am 23. Januar, ändert auf Antrag die Höchstgehalte für Acequinocyl, Chlormequat, Metalaxyl-M, Pyraclostrobin, Sulfoxaflor und Trifloxystrobin in ausgewählten Erzeugnissen auf die von der EFSA empfohlenen Werte. Sie tritt am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- Chlormequat in Hafer: Der vorläufige Höchstgehalt in Teil A von Anhang III beträgt nun 30 mg/kg. Laut EFSA-Gutachten (EFSA Journal 2025;23(4):e9385) stellte Taminco den Antrag in Österreich; der bewertende Mitgliedstaat schlug eine Anhebung von 15 auf 40 mg/kg vor, die EFSA leitete aus Rückstandsversuchen für die nördliche EU-Zone 30 mg/kg ab.
- Die EFSA nennt Überwachungsmethoden für Chlormequat in Hafer und tierischen Matrizes mit einer Bestimmungsgrenze von 0,01 mg/kg. Fütterungsstudien zeigen, dass für die meisten tierischen Matrizes niedrigere Höchstgehalte ausreichen würden — diese Senkungen brachte später die Verordnung (EU) 2026/1314.
- Metalaxyl und Metalaxyl-M in Honig und anderen Imkereierzeugnissen: 0,1 mg/kg. Trifloxystrobin in Leinsamen: 0,4 mg/kg als Einfuhrtoleranz auf Grundlage der Verwendung in Kanada; neue Trifloxystrobin-Höchstgehalte gelten u. a. auch für Oliven, Sellerie, Artischocken, Porree und Samengewürze.
- Für Trifloxystrobin in Kräutertees aus Blüten und aus Blättern hielt die EFSA ein Risiko für unwahrscheinlich, obwohl zwei Rückstandsversuche das Unabhängigkeitskriterium nicht vollständig erfüllten; da sie zu anderer Zeit und an anderem Ort stattfanden, behandelte die Kommission sie im Risikomanagement als unabhängig. Weitere Änderungen: Acequinocyl in Erdbeeren, Pyraclostrobin in Zuckermais, Sulfoxaflor in Salatblättern und Kräutern.