EU-Düngeprodukte: EN 17836:2024 „Düngemittel – Beschreibung der Formen der physikalischen Einheit“ als Zeile 3 des Verzeichnisses harmonisierter Normen zur Verordnung (EU) 2019/1009 — normgerechte Prüfungen gelten als zuverlässig und reproduzierbar
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2026 der Kommission, veröffentlicht am 10. Oktober 2025, fügt der Tabelle harmonisierter Normen zur Verordnung (EU) 2019/1009 über EU-Düngeprodukte (Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2387) die Zeile 3 hinzu: EN 17836:2024 „Düngemittel – Beschreibung der Formen der physikalischen Einheit“. Der Beschluss trat am Tag der Veröffentlichung in Kraft.
- Grundlage: Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1009 verlangt, dass Prüfungen zur Überprüfung der Konformität von EU-Düngeprodukten mit den Anforderungen der Anhänge I, II und III zuverlässig und reproduzierbar durchgeführt werden; Prüfungen nach harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt veröffentlicht wurden, gelten im Umfang dieser Normen als zuverlässig und reproduzierbar.
- Weg der Norm: Normungsauftrag C(2020) 612 vom 10. Februar 2020 an CEN; CEN erarbeitete EN 17836:2024, und die Kommission bewertete gemeinsam mit CEN, dass die Norm dem Auftrag entspricht und die Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/1009 erfüllt. Die Einhaltung der Norm begründet die Konformitätsvermutung mit den Anforderungen von Artikel 13 Absatz 2 ab der Veröffentlichung der Fundstelle; der Beschluss streicht keine Zeilen und verschiebt die Anwendung keiner Nummer.
- Anwendungsbereich laut Eintrag EVS-EN 17836:2024 (gültig ab 1. August 2024; ICS 01.060 „Größen und Einheiten“ und 65.080 „Düngemittel“, der Verordnung 2019/1009 zugeordnet): Die Norm legt die Beschreibung der physikalischen Einheit in organischen, organisch-mineralischen und anorganischen Düngemitteln fest. Der Eintrag nennt keine Einzelheiten zu Verfahren.
- Für Laboratorien, die EU-Düngeprodukte für die Konformitätsbewertung prüfen, ist EN 17836:2024 seit 10. Oktober 2025 eine Norm im Verzeichnis des Beschlusses (EU) 2024/2387 (Zeile 3), die im erfassten Umfang die Vermutung zuverlässiger und reproduzierbarer Prüfungen begründet. Polnischer und englischer Titel der Norm im Beschluss entsprechen dem Titel im EVS-Eintrag („Fertilizers – Description of the forms of the physical unit“).