Tinkturen aus Schisandra (Omicha, 2b61281-t; Geflügel, Pferde, Hunde, Katzen) und Ginseng (2b318-t; Pferde, Hunde, Katzen) als Aromastoffe in Futtermitteln bis 19. Februar 2035: Marker mit HPLC-UV bestimmt — Schisandrin mit Desoxyschisandrin 0,01–0,15 % und Ginsenoside Rg1 + Rb1 0,01–0,5 %; EFSA — GC-MS fand in der Ginsengtinktur auch Diisooctylphthalat (1,42–7,96 µg/ml)
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/152 der Kommission, veröffentlicht am 30. Januar 2025, lässt nach einer Neubewertung zwei zuvor nach der Richtlinie 70/524/EWG zugelassene Tinkturen zu: aus getrockneten Früchten von Schisandra chinensis (Omicha) für Pferde, Hunde, Katzen und Geflügel sowie aus Wurzeln von Panax ginseng für Pferde, Hunde und Katzen — für die übrigen Arten zog der Antragsteller den Antrag zurück. Die Verwendung im Tränkwasser wurde nicht zugelassen. Die Kommission stützt sich auf die EFSA-Gutachten vom 12. und 13. März 2024; Höchstgehalte legt sie nicht fest, auf dem Etikett werden empfohlene Höchstgehalte angegeben.
- Omicha-Tinktur (2b61281-t): Extraktion getrockneter Früchte mit Wasser und Ethanol, Pressen und Filtration; Trockenmasse max. 4 %, Summe aus Schisandrin und Desoxyschisandrin 0,01–0,15 %; Marker mit HPLC-UV bestimmt (das EU-Referenzlabor empfahl eine Methode nach Ph.-Eur.-Monographie 01/2009:2428). Empfohlene Höchstgehalte (mg/kg Alleinfuttermittel): Masthühner und anderes Mast- oder Aufzuchtgeflügel 12, Mastputen 16, Lege- und Zuchtgeflügel 18, Pferde und Katzen 47, Hunde 56 — wie die sicheren Konzentrationen der EFSA. In der polnischen Fassung des Rechtsakts steht bei 12 und 18 mg dieselbe Kategorie „zur Eierproduktion oder Zucht aufgezogenes Geflügel“; die englische Fassung unterscheidet Aufzuchtgeflügel (12 mg) und Lege- oder Zuchtgeflügel (18 mg).
- EFSA-Daten für Omicha (fünf Chargen aus China): Lösung Wasser/Ethanol 55/45, Trockenmasse 2,47–3,26 %, Gesamtphenole 107–216 µg/ml; Flavonoide mit HPLC-UV unter der Nachweisgrenze von 0,2 µg/ml; GC-MS quantifizierte 13 identifizierte Dibenzocyclooctadien-Lignane und drei unbekannte Derivate (Summe 919–1379 µg/ml), u. a. Desoxyschisandrin 73,5–489,8 und Schisandrin 12,9–353,8 µg/ml; organische Säuren mit HPLC-UV 12 999–19 184 µg/ml (Citronen-, China-, Äpfel-, Shikimisäure).
- Ginsengtinktur (2b318-t, CoE-Nr. 318): Extraktion der Wurzeln mit Wasser und Ethanol; Trockenmasse max. 6 %, Summe der Ginsenoside Rg1 und Rb1 0,01–0,5 %, HPLC-UV nach Ph.-Eur.-Monographie 01/2008:1523. Empfohlene Höchstgehalte: Pferde 48, Hunde 228, Katzen 162 mg/kg — die EFSA nannte 48,6 und 228,7 mg/kg für Pferde und Hunde. EFSA-Daten (fünf Chargen aus China, Wasser/Ethanol 40/60): Ginsenoside gesamt 2528–8936 µg/ml, darunter Rb1 677–2582 und Rg1 376–492 µg/ml; GC-MS — die Polyacetylene Panaxynol (Falcarinol) 2,74–84,50 und Panaxydol 7,64–135,28 µg/ml sowie Diisooctylphthalat 1,42–7,96 µg/ml.
- Sicherheit (EFSA): komponentenbasierte Bewertung mit kombiniertem Expositionsabstand; für Diisooctylphthalat wurde der NOAEL von 4,8 mg/kg KG herangezogen, aus dem das CEP-Gremium die Gruppen-TDI für Phthalate abgeleitet hat — Expositionsabstand bei Pferden ca. 522 000; für Ginsenoside ein NOAEL von 185 mg/kg KG pro Tag. Beide Tinkturen sind bei Verwendung für Geflügel und Pferde für Verbraucher sowie für die Umwelt sicher; sie sind als haut- und augenreizend sowie haut- und atemwegssensibilisierend anzusehen. Übergangszeit: Zusatzstoffe und Vormischungen hergestellt vor dem 19. August 2025, Futtermittel für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere — vor dem 19. Februar 2026, für andere — vor dem 19. Februar 2027.