Mykotoxine in Futtermitteln: neue Richtwerte und die Empfehlung, fünf Toxingruppen gemeinsam zu untersuchen
Die Empfehlung (EU) 2026/1801 der Kommission (ABl. vom 28. Juli 2026) ersetzt mit Wirkung vom 1. Juli 2027 die Empfehlungen 2006/576/EG und 2013/165/EU. Sie empfiehlt, Deoxynivalenol, Zearalenon, Ochratoxin A, T-2- und HT-2-Toxin sowie Fumonisine B1 + B2 in Futtermitteln zu überwachen und Proben gleichzeitig auf alle diese Mykotoxine zu untersuchen, um ihr gemeinsames Auftreten zu bewerten.
- Die Richtwerte sind in mg/kg für Futtermittel mit 12 % Feuchtigkeit angegeben; für Deoxynivalenol in Einzelfuttermitteln betragen sie unter anderem 4,0 in Getreide und Getreideerzeugnissen (ohne Mais), 8,0 in Mais und Maiserzeugnissen, 2,5 in Soja und Sojaerzeugnissen sowie 0,5 in anderen Ölsaaten und Ölfrüchten (Empfehlung von 2006: 8 für Getreide und Getreideerzeugnisse außer Maisnebenprodukten, für die 12 galten).
- In Alleinfuttermitteln liegt der Wert für Deoxynivalenol bei 5,0 mg/kg, für Schweine jedoch bei 0,7 mg/kg (die Empfehlung von 2006 nannte 0,9 mg/kg für Ergänzungs- und Alleinfuttermittel für Schweine), für Kälber unter 4 Monaten, Lämmer, Ziegenlämmer und Hunde bei 2,0 mg/kg und für Equiden bei 3,5 mg/kg.
- Die Werte für Einzelfuttermittel beruhen auf Vorkommensdaten, jene für Alleinfuttermittel auf Referenzpunkten zur Tiergesundheit aus EFSA-Gutachten von 2017 bis 2023; die Kommission empfiehlt nachdrücklich, sie nicht zu überschreiten.
- Die neuen Werte sind ab dem 1. Juli 2027 zu berücksichtigen, für Mais, Sorghum, Soja und Sonnenblumen sowie daraus gewonnene Erzeugnisse ab dem 1. Oktober 2027; die ersetzten Empfehlungen stützten sich auf EFSA-Gutachten von 2004–2005 (Deoxynivalenol, Zearalenon, Ochratoxin A, Fumonisine) und von 2011 (T-2- und HT-2-Toxin).
Quelle: Dziennik Urzędowy Unii Europejskiej — zalecenie Komisji (UE) 2026/1801