Metalaxyl-M: gebeiztes Saatgut darf außerhalb von Gewächshäusern ausgesät werden — mit Präzisionssämaschinen und bis zu 2 000 000 Samen/ha; Verunreinigung CGA226048 < 10 g/kg, Angaben zur Wirkung der Wasseraufbereitung auf Rückstände bis 10. Juli 2026; EFSA — Metabolit NOA409045 im Grundwasser über 0,1 µg/l in 6–7 von 7 Szenarien für Spinat, als nicht relevant eingestuft
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1353 der Kommission, veröffentlicht am 16. Juni 2026, hebt die Beschränkung von 2020 auf, nach der Mittel mit Metalaxyl-M nur zur Beizung von in Gewächshäusern ausgesätem Saatgut verwendet werden durften. Den Antrag stellte Syngenta Crop Protection AG im Jahr 2020, Berichterstatter war Belgien. In ihren ersten Schlussfolgerungen (3. Oktober 2023) stellte die EFSA einen kritischen Problembereich fest — ein hohes akutes und langfristiges Risiko für Vögel und wildlebende Säugetiere; in den aktualisierten Schlussfolgerungen (4. Juli 2025) hielt sie die Aussaat außerhalb von Gewächshäusern bei verfeinerter Praxis für sicher: geringere Aussaatmenge und Präzisionssaat.
- Neue Genehmigungsbedingungen (Zeitraum unverändert: 1. Juni 2020 – 31. Mai 2035): Bei der Beizung von Saatgut zur Aussaat im Freien begrenzen die Mitgliedstaaten die Saatdichte und verlangen Präzisionssämaschinen; 2 000 000 Samen/ha werden nicht überschritten, es sei denn, die Risikobewertung für eine bestimmte Verwendung zeigt bei höherer Menge keine unannehmbaren Auswirkungen auf Vögel und Säugetiere. Bis 10. Juli 2026 muss der Antragsteller bestätigende Informationen zur Wirkung von Wasseraufbereitungsverfahren auf die Art der Rückstände im Trinkwasser vorlegen. Besondere Aufmerksamkeit: Spezifikation des technischen Materials; Schutz von Anwendern und Arbeitern (persönliche Schutzausrüstung); Schutz des Grundwassers in Regionen mit anfälligen Boden- oder Klimaverhältnissen; Schutz von Nichtziel-Arthropoden, Vögeln und Säugetieren.
- Spezifikation (CAS-Nr. 70630-17-0, CIPAC-Nr. 580, Methyl-N-(methoxyacetyl)-N-(2,6-xylyl)-D-alaninat): Reinheit ≥ 920 g/kg; toxikologisch relevante Verunreinigungen — 2,6-Dimethylphenylamin (CGA72649) ≤ 0,5 g/kg, 4-Methoxy-5-methyl-5H-[1,2]oxathiol-2,2-dioxid (CGA363736) ≤ 1 g/kg und 2-[(2,6-Dimethylphenyl)-(2-methoxyacetyl)amino]propionsäure-1-methoxycarbonylethylester (CGA226048) < 10 g/kg statt ursprünglich 0,18 g/kg (bereits durch Verordnung 2024/1718 geändert). EFSA: CGA226048 ist wahrscheinlich nicht genotoxisch, ein Gehalt unter 10 g/kg gibt keinen toxikologischen Anlass zur Besorgnis; die neuen Daten ändern die früheren Schlussfolgerungen zu den Analysenmethoden nicht.
- Grundwasser (EFSA, Modelle PEARL, PELMO und MACRO): geringes Potenzial einer Überschreitung von 0,1 µg/l durch Metalaxyl-M in allen 8 Szenarien; für Spinat bei 200 ml Mittel/100 kg Saatgut die Metaboliten NOA409045, SYN546520 und CGA67868 über 0,1 µg/l in 7, 6 bzw. 1 von 7 Szenarien, bei 100 ml — 6, 2 und 0, bei 50 ml — 6, 0 und 0; alle drei wurden als nicht relevant eingestuft. Für NOA409045 (R-Isomer des Metaboliten CGA62826) ADI 0,5 mg/kg KG pro Tag, Exposition über Trinkwasser unter 0,1 % des ADI. Die Verbraucherrisikobewertung über Trinkwasser wurde nicht abgeschlossen — Daten zur Wirkung der Wasseraufbereitung fehlen (die EFSA nennt zuerst Ozonung und Chlorung).
- Vögel und Säugetiere (EFSA 2025): repräsentative Verwendungen — Saatgutbeizung von Sonnenblume und Spinat mit APRON XL EC gegen Plasmopara halstedii, Peronospora spp. und Pythium spp. Mit Standardsämaschinen ist das Risiko hoch; gering für Spinat bei Präzisionssaat mit einer Dichte unter 2 000 000 Samen/ha (niedrigste Aufwandmenge 16,96 g Wirkstoff/100 kg Saatgut). Für Sonnenblumen reichte die verfeinerte Bewertung nicht aus, um das Risiko für samen- und keimlingsfressende Vögel und Säugetiere auszuschließen. Endokrinschädliche Eigenschaften werden gesondert als bestätigende Informationen aus der Erneuerung behandelt.