Lysat aus Willaertia magna als Wirkstoff mit geringem Risiko bis 7. Juli 2040 genehmigt — für die ganze Art, nicht nur den Stamm C2c Maky; der Hersteller muss die Grenzwerte für mikrobielle Kontaminanten nach OECD-Dokument Nr. 65 einhalten, die EFSA-Spezifikation beruht auf qPCR der genomischen DNA des Stammes
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1177 der Kommission, veröffentlicht am 17. Juni 2025, genehmigt Lysat aus Willaertia magna als Wirkstoff mit geringem Risiko in Pflanzenschutzmitteln für den Zeitraum vom 7. Juli 2025 bis 7. Juli 2040 (Teil D des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 540/2011, Eintrag 53). Den Antrag stellte AMOEBA SA am 18. Juni 2020 in Österreich; die EFSA-Schlussfolgerungen wurden am 13. Dezember 2024 übermittelt.
- Umfang der Genehmigung (Erwägungsgrund 7): Die EFSA bestätigte, dass die Schlussfolgerungen für das Lysat des Stammes C2c Maky auch für Willaertia magna als Art gelten; um Verwaltungsaufwand und das Risiko einer Resistenzbildung zu verringern, ist die Genehmigung daher nicht auf den Stamm beschränkt. Anhang I: IUPAC-Name und Reinheit „entfällt“, keine relevanten Verunreinigungen.
- Bedingungen: Die Mitgliedstaaten achten besonders darauf, dass der Hersteller die Umgebungsbedingungen in der Produktion streng einhält und Qualitätskontrollanalysen durchführt, damit die Grenzwerte für mikrobielle Kontamination aus dem OECD-Dokument Nr. 65 (Microbial Contaminant Limits for Microbial Pest Control Products) eingehalten werden, sowie auf die Neigung der Mittel zur Suspensionsbildung, die beim Befüllen und Ausbringen ständiges Rühren erfordern kann. Erwägungsgrund 11: Die Bestandteile des Stoffes kommen natürlich vor, und er ist leicht biologisch abbaubar.
- Daten aus den EFSA-Schlussfolgerungen (e9194): Die Referenzspezifikation ist die Zahl spezifischer genomischer DNA-Kopien — 1,49 × 10⁵–2,42 × 10⁶ Kopien/mg Trockenmasse des technischen Materials — bestimmt mit quantitativer PCR mit für den Stamm C2c Maky spezifischen Primern und Sonde; Proteine, Kohlenhydrate, Mineralsalze und Wasser wurden in Chargen aus der Pilotproduktion untersucht, aber nicht in die Spezifikation aufgenommen, da andere Amöben vergleichbare Mengen liefern würden. Das Fehlen lebensfähiger Zellen im technischen Material wurde mit einer eigens entwickelten Methode nachgewiesen; relevante mikrobielle Kontaminanten nach SANCO/12116/2012-rev.0 wurden nicht festgestellt. Das Analysenprofil der Chargen ist nach Stabilisierung der industriellen Produktion erneut vorzulegen.
- Bewertung (e9194): repräsentative Verwendung — Fungizid gegen Falschen Mehltau (Plasmopara viticola) an Reben und Tafeltrauben; keine kritischen Punkte bei Toxikologie und Rückständen, Kriterium III für die Aufnahme in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 (toxikologische Referenzwerte unnötig) erfüllt. Lücken: chronisches Risiko für erwachsene Honigbienen in den Szenarien „behandelte Kultur“ und „blühende Unkräuter“ (unklare Wirkungsweise, in der chronischen Studie hätten höhere Dosen geprüft werden sollen), keine Daten zu Hummeln und Solitärbienen und keine Bewertung subletaler Wirkungen.