Levilactobacillus brevis DSM 21982 (1k20715) für Silage bis 19. Februar 2035 verlängert: ≥ 8 × 10¹⁰ KBE/g, Zählung auf MRS-Agar nach EN 15787, Identifizierung mit PFGE (CEN/TS 17697) oder DNA-Sequenzierung; EFSA: fünf Chargen im Mittel 6,6 × 10¹¹ KBE/g, MHK von Ampicillin und Tetracyclin eine Verdünnungsstufe über dem Grenzwert
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/151 der Kommission, veröffentlicht am 30. Januar 2025, verlängert die Zulassung der Zubereitung aus Levilactobacillus brevis DSM 21982 (früher Lactobacillus brevis DSMZ 21982) als technologischer Siliermittel-Zusatzstoff für alle Tierarten und hebt die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 838/2012 auf. Grundlage ist das EFSA-Gutachten vom 12. März 2024 (e8725).
- Spezifikation und Methoden (Anhang): feste Zubereitung mit mindestens 8 × 10¹⁰ KBE/g lebensfähiger Zellen; Zählung im Zusatzstoff — Spatelverfahren auf MRS-Agar (EN 15787); Identifizierung — Pulsfeld-Gelelektrophorese PFGE (CEN/TS 17697) oder DNA-Sequenzierung. Mindestdosis ohne Kombination mit anderen Mikroorganismen: 1 × 10⁸ KBE/kg Frischmaterial. In der Gebrauchsanweisung sind die Lagerbedingungen anzugeben; persönliche Schutzausrüstung für Haut, Augen und Atemwege. Gültig bis 19. Februar 2035; Zusatzstoff und Futtermittel mit Etikettierung vor dem 19. Februar 2026 dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände verwendet werden.
- Das EU-Referenzlabor hielt die Methodenbewertung aus der vorherigen Zulassung für weiterhin gültig und erstellte daher keinen neuen Bericht (Erwägungsgrund 5). EFSA: Der Zusatzstoff ist sicher für alle Tierarten, Verbraucher und Umwelt, als haut- und atemwegssensibilisierend anzusehen, zur Augenreizung ist keine Aussage möglich; eine Wirksamkeitsbewertung war für die Verlängerung nicht nötig.
- Daten aus dem EFSA-Gutachten (e8725): in fünf Chargen im Mittel 6,6 × 10¹¹ KBE/g (3,5 × 10¹¹–1,5 × 10¹²); coliforme Bakterien 115 KBE/g, Hefen 20 KBE/g, Enterobacteriaceae 55 KBE/g (in drei Chargen < 10), E. coli < 10 und Schimmelpilze < 20 KBE/g, Salmonellen in 25 g nicht nachgewiesen; in drei Chargen Arsen 0,26–0,32, Blei 0,015–0,11, Cadmium 0,11–0,15 und Quecksilber 0,002–0,008 mg/kg; Mykotoxine (Aflatoxine, Fumonisine B1–B3, Ochratoxin A, Deoxynivalenol, Zearalenon, T-2 und HT-2) unter NG bzw. BG. Der Stamm wurde aus Gras isoliert und ist nicht genetisch verändert.
- Identität und Resistenz (e8725): ANI aus WGS 97,68 % gegenüber dem Typstamm L. brevis DSM 20054ᵀ, bestätigt durch eine Analyse von 71 Kerngenen; im Genom wurde ein Plasmid vorhergesagt. Die MHK (Bouillon-Mikrodilution) lagen innerhalb der Grenzwerte außer bei Ampicillin (4 gegenüber 2 mg/l), Tetracyclin (16 gegenüber 8 mg/l) und Chloramphenicol (in einer von drei Wiederholungen 8 gegenüber 4 mg/l) — die Überschreitung um eine Verdünnungsstufe sah das Gremium als normale Schwankung an; WGS fand keine Resistenzgene über den EFSA-Schwellen. Die bisherige Zulassung empfahl Atemschutz und Handschuhe; Lagertemperatur und Haltbarkeit waren in der Gebrauchsanweisung anzugeben.