Lactiplantibacillus plantarum NCIMB 40027 für Silage (1k20743) bis 17. August 2035 verlängert: Identifizierung nach CEN/TS 17697, Zählung auf MRS-Agar nach EN 15787; Chargen im Mittel 6,3 × 10¹¹ KbE/g, Kryoschutzmittel Natriumerythorbat bis 20 % gesondert bewertet
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1504 der Kommission, veröffentlicht am 28. Juli 2025, verlängert bis zum 17. August 2035 die Zulassung einer Zubereitung von Lactiplantibacillus plantarum NCIMB 40027 (früher Lactobacillus plantarum) als Silierzusatzstoff für alle Tierarten und streicht den bisherigen Eintrag aus der Verordnung (EU) Nr. 1113/2013, die auch vier Stämme von Lactobacillus buchneri umfasst (Bezeichnung aus dem Titel dieser Verordnung). Die EFSA hielt den Zusatzstoff in ihrem Gutachten vom 26. November 2024 weiterhin für sicher; er reizt weder Haut noch Augen, ist aber potenziell haut- und atemwegssensibilisierend, und jede Exposition über diese Wege gilt als Risiko.
- Methoden im Anhang: Identifizierung des Stamms — DNA-Sequenzierung oder Pulsfeld-Gelelektrophorese (PFGE) nach CEN/TS 17697; Zählung — Spatel- oder Gussplattenverfahren auf MRS-Agar nach EN 15787. Das Referenzlabor hielt seine Schlussfolgerungen aus der vorigen Zulassung für weiterhin gültig, daher gab es keinen neuen Bericht (Art. 5 Abs. 4 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 378/2005). Der Zusatzstoff muss mindestens 1 × 10¹¹ KbE/g enthalten; Mindestdosis ohne andere Mikroorganismen — 1 × 10⁸ KbE/kg leicht oder mittelschwer silierbares und 1 × 10⁹ KbE/kg schwer silierbares Frischmaterial (unter 1,5 % lösliche Kohlenhydrate).
- Daten aus dem EFSA-Gutachten: fünf Chargen — im Mittel 6,3 × 10¹¹ KbE/g (5,4–6,8 × 10¹¹); Hefen, Fadenpilze und Coliforme < 1000 KbE/g, Enterobacteriaceae < 10 KbE/g, Salmonella in 25 g, E. coli in 10 g nicht nachgewiesen. Blei, Quecksilber, Arsen und Aflatoxine unter der LOQ, Cadmium 0,05 mg/kg in einer Charge. Der Stamm wurde aus Grassilage isoliert; ANI 98,96 % zum Typstamm L. plantarum DSM 20174T, alle MHK unter den Grenzwerten, keine Resistenzgene über den EFSA-Schwellen (Datenbanken NCBI und CARD).
- Physikalische Eigenschaften: Schüttdichte im Mittel 452 kg/m³, Staubentwicklungspotenzial nach Stauber-Heubach 19,0–26,0 g/m³ (Vormischung 10,8 g/m³), Partikel < 10 µm 0,88–2,94 %. Stabilität: bei −18 °C über 24 Monate, Vormischung bei 20 °C über 24 Monate und Suspension in Wasser bei 20 °C über 48 h — Lebensfähigkeitsverluste < 0,5 log. Seit der vorigen Bewertung hat der Hersteller den Anteil der Kryoschutzmittel und des Natriumaluminiumsilikats zugunsten der Biomasse verringert.
- Natriumerythorbat (bis 20 % des Zusatzstoffs) ist nur als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen, daher bewertete die EFSA es gesondert: bei 1 × 10⁹ KbE/kg ergibt es etwa 0,31 mg/kg Silage (etwa 0,9 mg/kg Alleinfuttermittel), gegenüber sicheren 72–325 mg/kg, abgeleitet vom NOAEL von 650 mg/kg KG pro Tag für männliche Ratten. Kryoschutzmittel im Anhang: Glycin ≤ 20 % und Natriumerythorbat ≤ 20 %; Haut- und Atemschutz. Vor dem 17. August 2026 gekennzeichnete Zusatzstoffe und Futtermittel — bis zum Aufbrauchen der Bestände.