Lactiplantibacillus plantarum CECT 4528 für Silage (1k20746) bis 19. November 2035 verlängert: PFGE nach CEN/TS 17697 und MRS-Agar nach EN 15787; MHK für Gentamicin 64 und Kanamycin 256 mg/l — zwei Verdünnungsstufen über dem Grenzwert, aber ohne erworbene Resistenzgene
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2175 der Kommission, veröffentlicht am 30. Oktober 2025, verlängert bis zum 19. November 2035 die Zulassung einer Zubereitung von Lactiplantibacillus plantarum CECT 4528 als Silierzusatzstoff für alle Tierarten und hebt die Verordnung (EU) Nr. 399/2014 vollständig auf, die auch Lactobacillus brevis DSM 23231 und DSMZ 16680 sowie Lactobacillus fermentum NCIMB 30169 umfasste. Die EFSA hielt den Zusatzstoff in ihrem Gutachten vom 28. Januar 2025 weiterhin für sicher; im Test nach OECD TG 492 ist er nicht augenreizend, als Mikroorganismus aber haut- und atemwegssensibilisierend.
- Methoden im Anhang: Identifizierung im Zusatzstoff — PFGE nach CEN/TS 17697 oder DNA-Sequenzierung; Zählung — Spatel- oder Gussplattenverfahren auf MRS-Agar (EN 15787). Das Referenzlabor hielt die Schlussfolgerungen aus der vorigen Zulassung für weiterhin gültig, daher gab es keinen neuen Bericht. Zusatzstoff: mindestens 2,5 × 10¹¹ KbE/g, Mindestdosis ohne andere Mikroorganismen 1 × 10⁹ KbE/kg Frischmaterial; Haut- und Atemschutz. Vor dem 19. November 2026 gekennzeichnete Zusatzstoffe und Futtermittel — bis zum Aufbrauchen der Bestände.
- Daten aus dem EFSA-Gutachten: Die Zubereitung besteht aus Zellen mit Maltodextrin (etwa 25–35 % Zellen, 25–35 % Kryoschutzmittel, 30–50 % Träger — Maltodextrin oder Lactose); fünf Chargen im Mittel 3,4 × 10¹¹ KbE/g (3,0–3,7 × 10¹¹). Enterobacteriaceae, Hefen und Pilze < 100 KbE/g, Salmonella in 25 g nicht nachgewiesen (sechs Chargen). Arsen 0,023–0,038, Cadmium 0,022–0,024, Blei 0,010–0,024 mg/kg; Quecksilber und Aflatoxin M1 unter der LOQ. Keine neuen Daten zu Staubentwicklung und Stabilität — es gelten die Daten aus dem Gutachten von 2014.
- Der Stamm wurde aus Grassilage isoliert. Die Identifizierung wurde durch digitale DNA-DNA-Hybridisierung (dDDH) der Gesamtgenomsequenz bestätigt: 89,4 % zum Typstamm L. plantarum DSM 20174T; Plasmide wurden nicht nachgewiesen. Mikrodilution: Chloramphenicol 16 mg/l gegenüber dem Grenzwert 8 (eine Verdünnungsstufe — innerhalb der Methodenstreuung), Gentamicin 64 gegenüber 16 mg/l und Kanamycin 256 gegenüber 64 mg/l. Im Genom (ResFinder, NCBI) fanden sich keine Resistenzgene über den EFSA-Schwellen, daher galt diese Resistenz als unbedenklich.
- Anwender: 2014 ging die EFSA mangels Daten von möglicher Haut- und Augenreizung aus; nun zeigte ein Test nach OECD TG 492, dass der Zusatzstoff nicht augenreizend ist (UN-GHS „keine Kategorie“). Eine Literaturrecherche für 2014–2024 (Web of Science und PubMed) ergab keine sicherheitsrelevanten Treffer. Die Wirksamkeit wurde nicht bewertet, da der Antrag die Zulassungsbedingungen nicht änderte.