L-Tyrosin aus der Hydrolyse von Geflügelfederkeratin (3c401) bis 12. Mai 2035 für alle Arten verlängert: mind. 95 %, im Zusatzstoff spezifische Drehung und Titration nach Ph. Eur. 1161, in Vormischungen und Futtermitteln IEC-VIS nach Verordnung 152/2009; EFSA — Staubentwicklungspotenzial bis 8417 mg/m³, die Hälfte des Partikelvolumens unter 10 µm
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/752 der Kommission, veröffentlicht am 22. April 2025, verlängert die Zulassung von L-Tyrosin als ernährungsphysiologischer Zusatzstoff der Gruppe Aminosäuren für alle Tierarten um 10 Jahre und hebt die Verordnung (EU) Nr. 101/2014 auf. Laut EFSA-Gutachten vom 4. Juni 2024 bleibt der Zusatzstoff für Tiere, Verbraucher und Umwelt sicher; er reizt Haut und Augen nicht, die EFSA konnte jedoch nicht feststellen, ob er hautsensibilisierend ist, und eine Exposition durch Einatmen ist wahrscheinlich. Das EU-Referenzlabor hielt seine frühere Bewertung der Methoden für weiterhin gültig, daher wurde kein neuer Bericht erstellt. Eine Berichtigung vom 27. April 2026 erschien nur in der portugiesischen Fassung.
- Anhang: Pulver mit einem Mindestgehalt von 95 % L-Tyrosin, hergestellt durch Hydrolyse von Keratin aus Geflügelfedern; CAS 60-18-4, C₉H₁₁NO₃. Methoden: Identifizierung im Zusatzstoff — spezifische Drehung, Bestimmung im Zusatzstoff — Titration (beide nach Monographie 1161 des Europäischen Arzneibuchs); Bestimmung in Vormischungen und Mischfuttermitteln — Ionenaustauschchromatographie mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS) nach Verordnung (EG) Nr. 152/2009. Keine Höchstgehalte; in der Gebrauchsanweisung die Empfehlung, 5 g/kg Futter für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere und 15 g/kg für andere nicht zu überschreiten.
- EFSA-Daten (fünf Chargen): Tyrosin 96,4–98,5 % (Mittel 97,7 %), Trocknungsverlust 0,1–0,2 %, Sulfatasche 0,3–2,1 %; Reste von L-Cystin 0,1–0,2 % und L-Phenylalanin 1,2–2 %. Zehn Chargen: Cadmium und Arsen unter der LOQ, Blei im Mittel 0,15 mg/kg, Quecksilber 0,016 mg/kg. Mikrobiologie: aerobe Gesamtkeimzahl < 400–14 000 KbE/g, Enterobacteriaceae und anaerobe sulfatreduzierende Bakterien < 10 KbE/g, Salmonella in 100 g nicht nachweisbar. Seit der ersten Zulassung hat der Hersteller die Dauer einiger Schritte leicht geändert und die Salzsäurekonzentration erhöht — laut EFSA ohne Bedeutung für das Erzeugnis.
- Physikalische Eigenschaften (EFSA): Staubentwicklungspotenzial von drei Chargen nach Heubach 3900–8417 mg/m³; Laserbeugung — 50 % des Partikelvolumens unter 10 µm, 10 % unter 4 µm; spezifische Oberfläche nach BET 0,06 m²/g (ca. 0,1 m²/cm³); Wasserlöslichkeit bei 25 °C 0,45 g/l. Die REM-Aufnahmen wurden mit zu geringer Vergrößerung gemacht, um kleine Partikel zu beurteilen, wegen der steigenden Löslichkeit bei pH < 2 und > 8 verlangte die EFSA jedoch keine weitere Charakterisierung von Nanopartikeln.
- Anwendersicherheit: Studien wurden für L-Tyrosin anderer Herkunft mit 99,9 % Reinheit vorgelegt — EpiDerm-Hautmodell (OECD TG 439) und BCOP-Test an Rinderhornhaut (OECD TG 437), beide ohne Reizwirkung; zur Sensibilisierung keine Daten. Der Rechtsakt verlangt Verfahren und organisatorische Maßnahmen und, wenn diese nicht ausreichen, Haut- und Atemschutz. Übergangszeit: Zusatzstoff und Vormischungen hergestellt vor dem 12. November 2025, Futtermittel für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere — vor dem 12. Mai 2026, für andere — vor dem 12. Mai 2027.