L-Tryptophan aus Escherichia coli CCTCC M 2024517: HPLC-FLD nach EN ISO 13904, EBT-Verunreinigung bis 10 mg/kg, ungeschütztes Tryptophan bei Wiederkäuern birgt das Risiko der Bildung von 3-Methylindol
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1014 der Kommission, veröffentlicht am 8. Mai 2026, lässt bis zum 28. Mai 2036 L-Tryptophan (mindestens 98 % TM) aus genetisch verändertem E. coli CCTCC M 2024517 für alle Tierarten in Futter und Tränkwasser zu. Die Zusammensetzung des Zusatzstoffs enthält einen Grenzwert für 1,1′-Ethyliden-bis-L-tryptophan (EBT) ≤ 10 mg/kg.
- Methoden: Identifizierung nach der Monografie des Food Chemicals Codex; Bestimmung im Zusatzstoff und in Vormischungen — HPLC-FLD nach EN ISO 13904, in Mischfuttermitteln HPLC-FLD nach Verordnung (EG) Nr. 152/2009, im Tränkwasser HPLC-FLD. Endotoxine — Ph. Eur. 2.6.14, Exposition bis 1 600 IU/m³ Luft. In der polnischen Fassung des Rechtsakts sind zwei Fußnoten zum Anhang (Adresse des Referenzlabors und Berechnung der Endotoxinexposition) auf Lettisch gedruckt; die englische Fassung enthält sie auf Englisch.
- EFSA-Daten (5 Chargen): Tryptophan 100,3–101,5 % TM, Trocknungsverlust 0–0,3 %, spezifische Drehung −32,2 bis −32,6° (Ph. Eur. −33,0 bis −30,0°). In 3 Chargen EBT < 10 mg/kg, 1-Methyl-1,2,3,4-tetrahydro-β-carbolin-3-carbonsäure (MTCA) 0,6–0,7 mg/kg, Endotoxine < 3 IU/mg, Deoxynivalenol < 134–198,3 µg/kg. Weder lebende Zellen noch DNA des Stammes wurden nachgewiesen (DNA-Nachweisgrenze 1 ng/g).
- Staubungspotenzial 1 904–2 115 mg/m³ (Stauber-Heubach); Verluste in der Vormischung 0–14,3 % nach 3 Monaten, im pelletierten Futter 0–5,1 %, im Wasser 0–5,3 % nach 48 h bei 20 °C; Variationskoeffizient des freien Tryptophans im pelletierten Futter 3,8 %.
- EFSA: Der Zusatzstoff ist für Nichtwiederkäuer sicher; bei Wiederkäuern kann der Pansenstoffwechsel von ungeschütztem L-Tryptophan toxische Mengen 3-Methylindol (Skatol) erzeugen, das bei Rindern und Ziegen eine Lungenerkrankung verursacht — der Rechtsakt verlangt Schutz vor dem Abbau im Pansen. Bedenken zum Tränkwasser (Hygiene, Nährstoffgleichgewicht); zu Haut- und Augenreizung sowie Hautsensibilisierung keine Schlussfolgerungen. Rechtsakt: Haut-, Augen- und Atemschutz.