L-Tryptophan aus Corynebacterium glutamicum KCCM 80346 in Futtermitteln und Tränkwasser: HPLC-FLD nach EN ISO 13904, EBT ≤ 10 mg/kg in der Spezifikation — in den Chargen EBT nicht nachgewiesen, MTCA 0,27–0,35 mg/kg
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1915 der Kommission, veröffentlicht am 26. September 2025, lässt bis zum 16. Oktober 2035 L-Tryptophan (≥ 98 % in der Trockenmasse) aus der Fermentation mit dem genetisch veränderten Stamm C. glutamicum KCCM 80346 als ernährungsphysiologischen Zusatzstoff (3c443) für alle Tierarten zu, auch im Tränkwasser. Bei Wiederkäuern müssen die Unternehmer den Pansenschutz sicherstellen — ungeschütztes L-Tryptophan kann die Bildung des toxischen Skatols (3-Methylindol) erhöhen.
- Methoden im Anhang: Identifizierung — Monographie L-Tryptophan des Food Chemicals Codex; Tryptophan im Zusatzstoff und in Vormischungen — HPLC mit Fluoreszenzdetektion (HPLC-FLD) nach EN ISO 13904; in Mischfuttermitteln — HPLC-FLD gemäß Verordnung (EG) Nr. 152/2009; im Wasser — HPLC-FLD. Die Spezifikation begrenzt 1,1′-Ethyliden-bis-L-tryptophan (EBT) auf 10 mg/kg.
- Fünf Chargen: im Mittel 98,9 % L-Tryptophan in der Trockenmasse (98,1–100,7 %), Feuchte < 0,2 %, Asche < 0,4 %; spezifische Drehung von −30,65 bis −30,95° (Ph.-Eur.-Bereich −30,0 bis −33,0°). In drei Chargen wurde EBT nicht nachgewiesen, 1-Methyl-1,2,3,4-tetrahydro-β-carbolin-3-carbonsäure (MTCA) lag bei 0,27–0,35 mg/kg — bei Ph.-Eur.-Grenzen von 10 mg/kg für EBT und 390 mg/kg für die Summe der übrigen Verunreinigungen. Dioxine: Obergrenze 0,057 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg und 0,116 ng WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/kg; Schwermetalle und Mykotoxine unter der LOQ.
- Wasser: bei 5 mg/ml betrugen die Verluste nach 48 h 0,2–3,6 %. Homogenität: VK 2,5 % in der Vormischung, 3,9 % im Mehlfutter und 3,1 % im pelletierten Futter (vom Gesamttryptophan wurde der proteingebundene Hintergrund des Futters abgezogen). Die EFSA hat „Bedenken“ gegen die gleichzeitige Gabe der Aminosäure über Wasser und Futter (Aminosäure-Ungleichgewicht, Hygiene) — die Kommission ließ das Wasser mit einem verpflichtenden Etikettenhinweis zur Versorgung mit allen essenziellen und bedingt essenziellen Aminosäuren zu.
- Anwender: Staubentwicklungspotenzial 1045–1490 mg/m³ (Stauber-Heubach), LC50 > 5,2 mg/l — der Zusatzstoff ist beim Einatmen nicht toxisch, reizt weder Augen noch Haut und ist kein Hautsensibilisator. Erwägungsgrund 4 des Rechtsakts (in der polnischen und englischen Fassung) datiert das EFSA-Gutachten auf den 7. März 2024, das Gutachten e9327 nennt dagegen „Adopted: 7 March 2025“.