L-Cystin aus genetisch verändertem Escherichia coli DSM 34232 als Aromastoff in Futtermitteln: IEC-VIS/FLD, keine Stamm-DNA in der PCR, Quecksilber von 0,36–0,42 mg/kg in den ersten Chargen auf unter 0,1 mg/kg gesenkt und empfohlener Höchstgehalt 25 mg/kg
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/402 der Kommission, veröffentlicht am 25. Februar 2026, lässt bis zum 17. März 2036 L-Cystin, hergestellt mit Escherichia coli DSM 34232, als Aromastoff für alle Tierarten zu. Der Antragsteller zog den Teil des Antrags zur Verwendung als Aminosäure zurück, die Verwendung im Tränkwasser wurde nicht zugelassen. Ein Höchstgehalt wurde nicht festgelegt, doch auf dem Etikett ist ein empfohlener Höchstgehalt von 25 mg/kg Alleinfuttermittel anzugeben.
- Methoden im Anhang: qualitative Identifizierung nach der Monographie „L-cystine“ des Food Chemicals Codex; quantitative Bestimmung von Cystin im Zusatzstoff mittels Ionenaustauschchromatographie mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS/FLD); in Vormischungen IEC-VIS nach der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 oder IEC-VIS/FLD. Reinheit: mindestens 98,5 % bezogen auf die Trockenmasse — die EFSA beschreibt dieselbe Spezifikation des Antragstellers als 98,5 % im Anlieferungszustand.
- Daten aus dem EFSA-Gutachten (10 Chargen): L-Cystin 98,9–101 %, Trocknungsverlust < 0,2 %, spezifische Drehung −223° bis −221° (Spezifikation −225° bis −215°). In den ersten 5 Chargen lag Quecksilber bei 0,36–0,42 mg/kg; der Antragsteller ermittelte die Quelle, führte Korrekturmaßnahmen ein, und in den nächsten 5 Chargen lag Quecksilber unter 0,1 mg/kg. Endotoxine: < 5 µg/kg bei dieser Bestimmungsgrenze, bei einer niedrigeren Grenze (5 ng/g) ergab jedoch eine Charge 27,5 ng/g.
- Der Produktionsstamm stammt von E. coli K-12 ab, wurde zur Ertragssteigerung genetisch verändert und trägt erworbene antimikrobielle Resistenzgene. In 3 Chargen in Dreifachbestimmung wurden weder lebensfähige Zellen (mit Positivkontrolle) noch Stamm-DNA per PCR nachgewiesen; der Kulturüberstand hemmte das Wachstum von Bacillus spizizenii ATCC 6633 nicht. Staubentwicklung nach Stauber-Heubach 325–1127 mg/m³, Löslichkeit 0,122 g/l bei 20 °C.
- Die EFSA hielt den Zusatzstoff bei 25 mg/kg Futter für alle Arten für sicher und für Anwender für nicht haut- und augenreizend sowie nicht hautsensibilisierend. Würde die Dosis laut Etikett der Vormischung zur Überschreitung von 25 mg/kg führen, sind auf dem Etikett der Vormischung Funktionsgruppe, Kennnummer 2b392, Name und zugesetzte Menge anzugeben. Der Zusatzstoff wird dem Futter über eine Vormischung zugesetzt.