L-Arginin aus Escherichia coli CGMCC 7.401 (3c366): Bestimmung mit IEC-VIS, Verluste von 17–33 % in der Vormischung nach 6 Monaten, Pelletieren bei 76 °C kostet 10–16 %, Verteilung im Futter nach Abzug des Hintergrunds — VK 56 %, Citrinin im Zusatzstoff 27–419 μg/kg
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/634 der Kommission, veröffentlicht am 2. April 2025, lässt bis 22. April 2035 L-Arginin, hergestellt mit genetisch verändertem E. coli CGMCC 7.401 (ein K-12-Derivat), als ernährungsphysiologischen Zusatzstoff für alle Tierarten in Futtermitteln und im Tränkwasser zu. Grundlage ist das EFSA-Gutachten vom 18. September 2024 (Antragsteller: Eppen Europe SAS). In den Erwägungsgründen 2–5 der polnischen Fassung steht der Stoff 9-mal in der Schreibweise „L-arganina“, im Titel und im Anhang als L-arginina; die englische Fassung schreibt durchgehend L-arginine.
- Spezifikation im Rechtsakt: feste Form, L-Arginin mindestens 98,5 % in der Trockenmasse (C6H14N4O2, CAS 74-79-3); die Feuchte wird auf dem Etikett angegeben (laut EFSA spezifizierte der Antragsteller höchstens 1 % Wasser). Methoden: Identifizierung nach der L-Arginin-Monografie des Food Chemical Codex; im Zusatzstoff und im Wasser Ionenaustauschchromatografie mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS); in Vormischungen und Mischfuttermitteln IEC-VIS nach Verordnung (EG) Nr. 152/2009.
- EFSA-Daten: Fünf Chargen enthielten im Mittel 100 % Arginin in der TM (99,8–100,4 %), Wasser 0,3–0,5 %, spezifische Drehung +26,7 bis +27,2° (Ph. Eur.: +25,5 bis +28,5°). Cadmium, Blei, Quecksilber und Arsen unter der BG; Obergrenze 0,14 ng WHO-TEQ/kg für PCDD/F und 0,27 ng WHO-TEQ/kg mit dl-PCB. Zearalenon, Ochratoxin A und Fumonisine unter der NG, aber Aflatoxine 4–5,7 μg/kg, Deoxynivalenol 272–308 μg/kg und Citrinin 27–419 μg/kg — das Gremium hielt sie für unbedenklich. Weder lebensfähige Zellen noch DNA des Stamms wurden nachgewiesen.
- Stabilität: Der Zusatzstoff selbst verlor in 6 Monaten 4–10 %, in einer Vormischung für Masthühner 17–33 %; das Pelletieren von Schweinefutter bei 76 °C senkte Arginin um 10–16 %, danach in 3 Monaten 0–3 % Verlust im Mehlfutter und keine weiteren im Pelletfutter; im Wasser 5 % nach 48 h. In 10 Teilproben pelletierten Futters (proteingebundenes Arginin 1,3 %) betrug der VK des Gesamtarginins 6 %, nach Abzug des Hintergrunds 56 %.
- Anwender: Staubungspotenzial 0,4–0,9 g/m³ (Stauber-Heubach). Endotoxine in drei Chargen unter der BG von 0,03 IU/mg (Ph.-Eur.-Methode A); im Abschnitt zu den Zieltierarten nennt das Gutachten „< 0,30 EU/mg“, im Abschnitt zu den Anwendern „< 30 IU/g“; mit 29 IU/g errechnete die EFSA 15 IU pro Arbeitstag gegenüber einer Schwelle von 900 IU. Mangels Daten keine Schlussfolgerungen zu Reizung und Sensibilisierung (Haut, Atemwege); der Rechtsakt verlangt Pansenschutz, einen Hinweis auf essenzielle Aminosäuren und persönliche Schutzausrüstung.