Nonansäure als Futtermittelaroma: empfohlener Höchstgehalt für Mast- und Junggeflügel, Ferkel und Mastschweine von 5 auf 100 mg/kg angehoben, für Legehennen, Sauen und andere bleibt er bei 5 mg/kg; EFSA — in Verträglichkeitsstudien Wiederfindung der Säure aus dem Futter nur 58–72 %, Schlussfolgerungen auf Basis gemessener Gehalte, Chargenreinheit 98,2 %
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/183 der Kommission, veröffentlicht am 3. Februar 2025, ändert die Zulassung von Nonansäure (Verordnung 2017/53, sensorischer Zusatzstoff, Aromastoff für alle Arten). Der empfohlene Höchstgehalt im Alleinfuttermittel mit 12 % Feuchte beträgt nun 100 mg/kg für sämtliches Mastgeflügel, zur Eiablage oder Zucht aufgezogenes Geflügel, Ferkel (Saug- und Absetzferkel) und Mastschweine aller Suidae sowie 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien. Grundlage ist das EFSA-Gutachten vom 1. Februar 2024.
- Verträglichkeitsstudien (EFSA): der Antragsteller legte vier vor — Masthühner, Legehennen, Mastputen und Absetzferkel, mit 100, 300 und 1000 mg/kg (1×, 3×, 10×). Die Wiederfindung der Nonansäure in den Versuchsfuttern war niedrig (Puten 62–67 %, Ferkel 58–72 %), daher beruhen die Schlussfolgerungen auf den gemessenen, nicht den beabsichtigten Gehalten; das EU-Referenzlabor hielt die intern validierte Methode zur Bestimmung von Nonansäure im Futter dieser Arten für geeignet.
- Ergebnisse: keine Nebenwirkungen bei Masthühnern mit 240 mg/kg (Sicherheitsabstand 2,4 für 100 mg/kg, übertragen auf Junghennen), bei Puten mit 630 mg/kg (nur eine niedrigere, nicht relevante ALT-Aktivität im Serum) und bei Ferkeln mit 724 mg/kg (Abstand 7,2, übertragen auf Saugferkel und Mastschweine). Die Legehennenstudie wurde nicht berücksichtigt — Probleme bei der Blutentnahme ergaben wenige Proben und hohe Streuung, und die höchste Dosis erreichte nicht das Zehnfache des vorgeschlagenen Werts.
- Für Legehennen, Zuchtputen, kleinere Geflügelarten zur Eiablage und Zucht sowie Zuchtschweine konnte die EFSA die Sicherheit von 100 mg/kg nicht bestätigen; aus dem NOAEL einer toxikologischen Studie berechnete sie sichere Konzentrationen von 10 mg/kg (Lege- und Zuchtgeflügel) und 20 mg/kg (Zuchtschweine). Der Rechtsakt belässt diesen Kategorien die empfohlenen 5 mg/kg. Die Schlussfolgerungen von 2013 zur Sicherheit für Verbraucher und Umwelt bleiben unverändert.
- Spezifikation der Zulassung: Reinheit über 98 %; drei Chargen — im Mittel 98,2 % (98,1–98,2 %), in denen auch Arsen, Blei, Quecksilber und Cadmium bestimmt wurden. Ein Wirksamkeitsnachweis ist nicht nötig, da Nonansäure ein anerkannter Lebensmittelaromastoff ist. Mangels Daten konnte die EFSA Haut- und Augenreizung sowie Haut- und Atemwegssensibilisierung nicht bewerten.