Desinfektionsmittel mit Peressigsäure für die Hygiene im Veterinärbereich: Unionszulassung für die Familie „PAA based disinfectants — BPF2“ — 1,25 bis 25 % v/v, auch bei 4 °C, Wiedereintritt erst unter 0,5 mg/m³ Peressigsäure
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2406 der Kommission vom 30. Oktober 2026, am 3. November 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, erteilt der ITW Novadan ApS die Unionszulassung Nr. EU-0036848-0000 für eine Biozidproduktfamilie auf Basis von Peressigsäure der Produktart 3 (Hygiene im Veterinärbereich), gültig vom 23. November 2026 bis zum 31. Oktober 2036. Die Zusammenfassung der Produkteigenschaften legt für jede Anwendung Konzentrationen und Kontaktzeiten fest — von der Desinfektion von Tierställen und Tiertransportfahrzeugen bis zu Stiefeldesinfektionsbädern — sowie die Luftkonzentration, unterhalb derer ein Raum wieder betreten werden darf.
- Die Familie umfasst lösliche Konzentrate mit 1,5–5 % (w/w) Peressigsäure, 18–24,4 % Wasserstoffperoxid und 4,5–12,9 % Essigsäure (dazu Etidronsäure und Aminoxide) in zwei Untergruppen: Schaumkonzentrate mit 1,5 % Peressigsäure und Konzentrate mit 5 %. Der Antrag wurde am 30. September 2021 gestellt, die Bewertung übernahm die deutsche zuständige Behörde, und der Ausschuss für Biozidprodukte der ECHA gab seine Stellungnahme am 25. Februar 2026 ab; verwenden dürfen die Produkte nur industrielle und berufsmäßige Verwender.
- Anwendungen: Desinfektion leerer Tierställe und des Innenraums von Tiertransportfahrzeugen, der Außenseite von Fahrzeugen einschließlich Reifen, von Geräten durch Tauchen und von Stiefeln in Desinfektionsbädern — durch Niederdruckschäumen, Wischen oder Sprühen, manuell oder automatisiert. Die beanspruchte Wirkung hängt von Konzentration und Kontaktzeit ab: in Innenräumen von 1,25 % v/v für 5 Minuten (Bakterien und Hefen) bis 6–8 % v/v für 30 Minuten (Bakterien, Hefen, Pilze und Viren), auf porösen Oberflächen 4 % v/v für 60 Minuten (Bakterien, Hefen und Viren), auf der Außenseite von Fahrzeugen 6 % v/v (Sprühen) oder 25 % v/v (Schaum) für 5 Minuten; für 4 °C sind eigene Konzentrationen angegeben.
- Ein Raum darf erst wieder betreten werden, wenn die inhalative Exposition unter der Akzeptablen Expositionskonzentration (AEC) — 0,5 mg Peressigsäure/m³ und 1,25 mg Wasserstoffperoxid/m³ — oder einem niedrigeren nationalen Wert liegt; dies stellen technische und organisatorische Maßnahmen sicher, etwa ein Sensor oder eine definierte Belüftungszeit. Beim Schäumen und Sprühen in Innenräumen sind mindestens 3 Luftwechsel pro Stunde (10 beim Sprühen von Fahrzeugen) und Atemschutz mit einem zugewiesenen Schutzfaktor (APF) von mindestens 10 (40 beim Sprühen von Fahrzeugen) vorgeschrieben.
- In einem Stiefeldesinfektionsbad für bis zu 15 Paar Stiefel lässt sich die erforderliche Dosierung von 1 672 ppm Peressigsäure über einen Arbeitstag von 8 Stunden einhalten, wenn zu Beginn eine Gebrauchslösung von 3,5 % v/v des Konzentrats verwendet wird, entsprechend 1950 ppm; das Bad wird täglich frisch angesetzt, behandelte Oberflächen und Geräte werden nach der Anwendung mit Trinkwasser gespült. Peressigsäure selbst ist mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/672 für die Produktarten 1–6 vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2027 genehmigt; wegen des Wasserstoffperoxids gelten Zulassungen unbeschadet der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe.