Benzoesäure (VevoVitall) für Schweine bis 2036 verlängert: Reinheit ≥ 99,9 %, Phthalsäure und Biphenyl je ≤ 100 mg/kg, Bestimmung per HPLC-UV nach EN 17298
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1832 der Kommission vom 28. Juli 2026, veröffentlicht am 29. Juli, verlängert bis 18. August 2036 die Zulassung von Benzoesäure (DSM Nutritional Products) als zootechnischen Zusatzstoff für abgesetzte Ferkel, Mastschweine, Sauen und kleinere Schweinearten — zur Leistungsverbesserung und zur Senkung des Harn-pH. Sie hebt vier Verordnungen auf: 2016/900, 2018/983, 2018/1550 und 2020/1031.
- Fünf Chargen: Benzoesäure 99,99 % (titrimetrisch), Phthalsäure 20,6 mg/kg (11–33), Biphenyl 43,2 mg/kg (33–61), Wasser 0,01–0,08 %. Elementverunreinigungen (u. a. Sb, As, Cd, Cr, Pb, Hg) zusammen < 10 mg/kg, Arsen < 0,01 mg/kg, Toluol < 14 mg/kg.
- Gehalte im Alleinfuttermittel: abgesetzte Ferkel – 5000 mg/kg; Leistung von Mastschweinen – 3000–10 000 mg/kg; Senkung des Harn-pH – Mastschweine und Sauen 5000–10 000 mg/kg, kleinere Schweinearten 5000 mg/kg.
- Methode: Benzoesäure im Zusatzstoff, in Vormischungen und Futtermitteln – HPLC-UV nach EN 17298. Das Referenzlabor hielt die Bewertung der Methode aus der vorherigen Zulassung für weiterhin gültig; die Wirksamkeit prüfte die EFSA nicht erneut, da sich die Zulassungsbedingungen nicht geändert haben.
- Ergänzungsfuttermittel mit Benzoesäure dürfen nicht als solche verfüttert werden – sie müssen gründlich mit der übrigen Tagesration gemischt werden; nicht mit anderen Quellen von Benzoesäure oder Benzoaten kombinieren. Die EFSA stufte die Säure als haut-, augen- und atemwegsreizend ein; vor dem 18. Februar 2027 gekennzeichnete Zusatzstoffe und Vormischungen dürfen aufgebraucht werden.