Xylanase, Subtilisin und Alpha-Amylase (Avizyme® 1505, 4a10) erneuert und auf das gesamte Geflügel erweitert: drei kolorimetrische Methoden mit azurinvernetzten Substraten, für Mastputen Dosis von 300/4 000/400 auf 187,5/2 500/250 U/kg gesenkt
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/193 der Kommission, veröffentlicht am 3. Februar 2025, erneuert bis 23. Februar 2035 die Zulassung der Zubereitung aus Endo-1,4-beta-Xylanase (Trichoderma reesei CBS 143953), Subtilisin (Bacillus subtilis CBS 143946) und Alpha-Amylase (Bacillus amyloliquefaciens CBS 143954) für Masthühner, Mastputen, Enten und Legehennen, lässt sie für das übrige Geflügel zu (Inhaber Genencor International B.V.) und hebt die Verordnungen (EG) Nr. 1087/2009 und (EU) Nr. 389/2011 auf.
- Spezifikation (Anhang, zootechnischer Zusatzstoff — Verdaulichkeitsförderer): Mindestaktivität Xylanase 1 500 U/g, Subtilisin 20 000 U/g, Alpha-Amylase 2 000 U/g; feste Form. Die Stämme waren früher bei der ATCC als PTA 5588, 2107 und 3978 hinterlegt (Erwägungsgrund 2). Mindestdosen je kg Alleinfuttermittel (12 % Feuchtigkeit): Enten 75 U Xylanase, 1 000 U Subtilisin, 100 U Amylase; Mastgeflügel, zur Zucht und zur Eiablage aufgezogenes Geflügel (außer Enten) 187,5/2 500/250 U; Legegeflügel (außer Enten) 300/4 000/400 U. Der Antragsteller beantragte, die Dosis für Mastputen von 300/4 000/400 auf 187,5/2 500/250 U zu senken (Erwägungsgrund 3).
- Methoden: Alle drei Aktivitäten in Zusatzstoff, Vormischungen und Futtermitteln werden kolorimetrisch bestimmt, indem der wasserlösliche Farbstoff gemessen wird, den das Enzym aus einem handelsüblichen azurinvernetzten Substrat freisetzt — Weizenarabinoxylan (Xylanase), Casein (Subtilisin) und Stärkepolymer (Amylase). Einheitendefinitionen: 1 U Xylanase setzt pro Minute 0,48 μmol reduzierende Zucker (Xylose-Äquivalent) aus Weizenarabinoxylan bei pH 4,2 und 50 °C frei; 1 U Subtilisin — 1 μmol phenolische Verbindungen (Tyrosin-Äquivalent) aus Casein bei pH 7,5 und 40 °C; 1 U Amylase — 1 μmol glucosidische Bindungen aus einem unlöslichen Stärkesubstrat bei pH 6,5 und 37 °C.
- Sicherheit (Erwägungsgrund 5, e8797): Der Zusatzstoff ist sicher für Zieltiere, Verbraucher und Umwelt, leicht haut- und augenreizend, nicht hautsensibilisierend, aber atemwegssensibilisierend — daher Schutz von Atemwegen, Augen und Haut. EFSA: In den Zwischenprodukten wurden weder lebensfähige Zellen noch DNA der Produktionsstämme nachgewiesen; neue Daten bestätigten die Identität von B. subtilis CBS 143946 (phylogenomische Analyse von 446 Kernproteinen) und B. amyloliquefaciens CBS 143954 (465 Proteine), bei Letzterem fand sich im Genom u. a. ein mutmaßliches clbA-Gen, das Chloramphenicolresistenz vermitteln kann (das Empfindlichkeitsprofil wurde 2020 bewertet, das Ergebnis ist im veröffentlichten Gutachten geschwärzt); beim T.-reesei-Stamm wurde die Bildung von Trichothecenen und Gliotoxin geprüft — in der Kultur eines Zwischenstammes wurden sie nicht nachgewiesen.
- Wirksamkeit (e8797): Da sich Zusammensetzung und Verwendungsbedingungen nicht geändert haben und der Antragsteller zeigte, dass die vorgeschlagene Definition der Xylanase-Einheit für das Produkt gültig ist, bestätigte das Gremium die Wirksamkeit aus der Bewertung von 2020 in allen drei Dosen. Übergangszeit: Zusatzstoff und Vormischungen mit Etikettierung vor dem 23. August 2025 sowie Futtermittel vor dem 23. Februar 2026 dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände verwendet werden.