Xylanase, Glucanase und Xyloglucanase aus Trichoderma citrinoviride DSM 33578 (4a39) für Legehennen und Ferkel bis 1. Januar 2036: drei kolorimetrische Methoden mit Azurin-Substraten, 1500 EPU, 100 CU und 100 XGU/kg; die Chargen hatten ein Verhältnis von etwa 7:1:1 statt 15:1:1
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2503 der Kommission, veröffentlicht am 12. Dezember 2025, lässt bis zum 1. Januar 2036 eine Zubereitung aus drei Enzymen, hergestellt von einem nicht genetisch veränderten Stamm Trichoderma citrinoviride DSM 33578 (Zulassungsinhaber: Huvepharma EOOD, Produkt Huvezym® neXo), als Verdaulichkeitsförderer für Geflügel außer Mast- und Aufzuchtgeflügel sowie für Schweine außer Sauen zu — diese Kategorien waren bereits zugelassen. Nach Gutachten von 2022 und 2024 hielt die EFSA den Zusatzstoff erst im Gutachten vom 6. Mai 2025 anhand neuer Versuche an Legehennen und abgesetzten Ferkeln für potenziell wirksam bei allem Geflügel und allen Schweinen. Im polnischen Titel des Rechtsakts steht „glwukanazy“ (Tippfehler).
- Methoden im Anhang (Zusatzstoff, Vormischungen und Mischfuttermittel): Xylanase — kolorimetrisch, Farbstoff aus azurinvernetztem Weizenarabinoxylan; Glucanase — gefärbte Partikel aus azurinvernetzter Cellulose; Xyloglucanase — gefärbte Fragmente aus einem Xyloglucan-Substrat. Einheiten: 1 EPU setzt 0,0083 µmol reduzierende Zucker (als Xylose) aus Haferspelzenxylan pro Minute bei pH 4,7 und 50 °C frei; 1 CU — 0,128 µmol (als Glucose) aus Gersten-β-Glucan bei pH 4,5 und 30 °C; 1 XGU — Vergleich mit einem Enzymstandard bei 50 °C und pH 4,5.
- Der Zusatzstoff (granuliert oder flüssig) muss mindestens 15 000 EPU, 1000 CU und 1000 XGU/g aufweisen; Mindestdosis 1500 EPU, 100 CU und 100 XGU/kg Alleinfuttermittel. 2024 stellte die EFSA fest, dass die untersuchten Chargen diese Mindestwerte erfüllten, aber ein Verhältnis Xylanase:Glucanase:Xyloglucanase von etwa 7:1:1 statt 15:1:1 wie in den Toxizitäts- und Verträglichkeitsstudien hatten; ihre Schlussfolgerungen gelten daher nur für das Produkt mit 15:1:1. Der Anhang nennt nur Mindestaktivitäten.
- Stamm: 2022 konnte die EFSA die Art nicht bestätigen, weil Sequenz und Parameter für die Identifizierung von Trichoderma ungeeignet waren; 2024 wurde T. citrinoviride durch phylogenetische Genomanalyse (ITS1 und ITS2, tef1 und weitere Markergene) bestätigt. Lebensfähige Zellen des Stamms wurden im Produkt nicht gefunden; Dioxine (Obergrenze) 0,137 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg und 0,269 ng mit PCB. NOAEL aus der subchronischen Studie — 1000 mg/kg KG pro Tag; sichere Höchstgehalte von 131 554 EPU/kg (Hühner) bis 236 200 EPU/kg (Ferkel).
- Wirksamkeit: Bei Legehennen stützte sich die EFSA auf frühere Studien und einen neuen Kurzzeitversuch (Energieverwertung), bei abgesetzten Ferkeln auf drei neue Langzeitversuche; einen vierten verwarf sie, weil der Kupfergehalt im Futter das EU-Maximum weit überschritt. Die granulierte Form ist hautsensibilisierend, die flüssige nicht; beide sind atemwegssensibilisierend, keine reizt Haut oder Augen. Der Rechtsakt verlangt Atem- und Hautschutz.