Xylanase und β-Glucanase aus Komagataella phaffii DSM 25376 und DSM 26469 (4a28) für alles Geflügel: Dosis für Masthühner von 4250/375 auf 1400/120 LXU/LGU je kg gesenkt, Kolorimetrie mit Weizenarabinoxylan und Azo-Gerstenglucan — in den Legehennenversuchen wurde nur die Xylanase gemessen
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2556 der Kommission, veröffentlicht am 18. Dezember 2025, lässt bis zum 7. Januar 2036 eine Zubereitung aus Endo-1,4-beta-Xylanase und Endo-1,3(4)-beta-Glucanase aus den genetisch veränderten Stämmen Komagataella phaffii DSM 25376 und DSM 26469 (ENZY CARBOPLUS, Zulassungsinhaber: Kaesler Nutrition GmbH) für Hennen, Zuchtputen und Nebengeflügelarten zu und senkt in der Verordnung (EU) 2018/1090 die Mindestdosis für Masthühner und Junghennen auf 1400 LXU und 120 LGU/kg. Die EFSA (Gutachten vom 18. März 2025) ordnete die Stämme — früher K. pastoris — anhand der Genomsequenzen K. phaffii zu und hielt den Zusatzstoff für alles Geflügel für sicher und wirksam; er ist atemwegssensibilisierend.
- Methoden im Anhang (das EURL hielt die Empfehlungen der Bewertung von 2017 für weiterhin gültig): Xylanase in Zusatzstoff, Vormischungen und Mischfuttermitteln — Kolorimetrie wasserlöslicher gefärbter Fragmente aus vernetztem Weizenarabinoxylan; β-Glucanase — aus vernetztem Azo-Gerstenglucan. Im Text dieser Methode haben PL und EN denselben Fehler: „1,4-beta-beta-glukonaz“ / „1,4-β-β-gluconases“. 1 LXU setzt pro Minute 1 µmol reduzierende Zucker frei (als Xylose aus Birkenxylan), 1 LGU — als Glucose aus Gerstenglucan; beide bei pH 5,5 und 50 °C. Mindestgehalt im Zusatzstoff: 25 000 LXU/g und 2200 LGU/g.
- Zusammensetzung (EFSA-Gutachten): feste Form — 1 % Xylanase-Konzentrat, 0,5 % Glucanase, 88,5 % Stärke; flüssige — dieselben Konzentrate, 15 % Glycerin, 5 % Natriumchlorid, Natriumbenzoat und Kaliumsorbat. Sechs Chargen: 37 211 LXU/g und 3029 LGU/g (fest) sowie 36 571 LXU/g und 3514 LGU/g (flüssig). Zearalenon in der festen Form 24–26 µg/kg, Ochratoxin A in einer flüssigen Charge 0,78 µg/kg, Metalle und Aflatoxine unter der LOQ. Lebensfähige Zellen wurden nicht gefunden, obwohl von der festen Form nur 0,5 g geprüft wurden (nicht leitlinienkonform); Stamm-DNA — PCR auf Fragmente von 733 und 808 bp, LOD 10 ng/g.
- Wirksamkeit: Bei Masthühnern stieg in einer neuen Bilanzstudie die AME bei 1400/120 LXU/LGU von 13,3 auf 14,0 MJ/kg TM (Starter) und von 14,2 auf 15,2 (Grower); Leistungsdaten wurden nicht berücksichtigt, weil die Tiere einzeln in Käfigen gehalten wurden. Im Futter wurden nur 821 und 1230 LXU/kg statt der beabsichtigten 1400 gefunden. Bei Legehennen (zwei Studien, Lohmann Brown) stieg die AMEn von 10,5 auf 11,0 und von 10,9 auf 11,4 MJ/kg; die Wiederfindung wurde nur über die Xylanaseaktivität bestätigt — die Glucanase wurde nicht gemessen.
- Anhang I (neue Arten): Hennen, Zuchtputen, Nebengeflügelarten zur Mast, Eiablage oder Zucht — 1400 LXU und 120 LGU/kg, bis 7. Januar 2036; der Titel spricht von „Junghennen zur Eiablage oder Zucht“, der Anhang von Hennen („Hens“). Anhang II ersetzt den Anhang der Verordnung 2018/1090: Masthühner, Mastputen und zur Eiablage oder Zucht aufgezogene Vögel — 1400/120, abgesetzte Ferkel — 700/60, Geltung unverändert bis 21. August 2028. Übergangsfrist: vor dem 7. Juli 2026 gekennzeichnete Zusatzstoffe und Vormischungen, Mischfuttermittel vor dem 7. Januar 2027.