Cybersicherheitsprüfungen von Funkanlagen gehen auf den Cyber Resilience Act über

Die Kommission hat am 16. Februar 2026 eine Verordnung angenommen, die den delegierten Rechtsakt 2022/30 mit Wirkung zum 11. Dezember 2027 aufhebt. Bis dahin gelten die Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie, ab dem Folgetag der Cyber Resilience Act.

Quelle: CSA Group — European Commission Repeals RED Cybersecurity Delegated Regulation as CRA Comes into Full Effect

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