Zubereitung aus Carvacrol, Zimtaldehyd und Capsicum-Oleoresin für Masthühner bis 2036 verlängert: neue Zusammensetzungsbereiche, Capsaicin plus Dihydrocapsaicin 0,11–0,15 %, Bestimmung mittels GC-FID und 100 mg/kg zugleich als Mindest- und Höchstgehalt
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1777 der Kommission, veröffentlicht am 27. Juli 2026, verlängert bis zum 16. August 2036 die Zulassung der Zubereitung aus Carvacrol, Zimtaldehyd und Capsicum-Oleoresin (4d11) als zootechnischer Zusatzstoff zur Verbesserung der Leistungsparameter von Masthühnern, ändert den Zulassungsinhaber von Pancosma France S.A.S. zu ADM International Sarl und hebt die Verordnung 2015/1490 auf. Auf Antrag des Inhabers wurden die Gehaltsbereiche der Bestandteile angepasst, und die Dosis von 100 mg/kg, bisher empfohlene Mindestdosis, wurde zum Mindestgehalt.
- Zusammensetzung der Zubereitung: Carvacrol 4,5–5,5 % (bisher 4,6–5,3 %), Zimtaldehyd 2,7–3,3 % (bisher 2,6–3,2 %), Capsicum-Oleoresin ≥ 2 % mit einer Summe von Capsaicin und Dihydrocapsaicin von 0,11–0,15 % im Zusatzstoff (bisher 0,06–0,21 %); der Rest ist laut EFSA Rapsöl in Lebensmittelqualität. Carvacrol und Zimtaldehyd mit ≥ 98 % Reinheit, Oleoresin aus getrockneten roten Chilischoten (Capsicum annuum oder C. frutescens) mit 6–7 % Capsaicinoiden. Carvacrol, Zimtaldehyd, Capsaicin und Dihydrocapsaicin im Zusatzstoff werden mittels GC-FID quantitativ bestimmt.
- Daten aus dem EFSA-Gutachten (6 Chargen): Carvacrol 5,2–5,4 % — zwei Chargen überschritten die bisherige Obergrenze von 5,3 %, liegen aber innerhalb der neuen; Zimtaldehyd 3,2 %, Capsaicinoide 0,12–0,14 %. Der Antragsteller begründete die breiteren Bereiche mit der Variabilität von Rohstoff, Verfahren und Analysemethoden. Staubentwicklung nach Stauber-Heubach 66–97 mg/m³, mittlere Partikelgröße (Laserbeugung) 446–486 µm — nach dem Wechsel der Sprühdüse sind die Partikel größer; ansonsten blieb das Verfahren unverändert.
- Die Dosis von 100 mg Zusatzstoff/kg Alleinfuttermittel ist nun zugleich Mindest- und Höchstgehalt; der Höchstgehalt von 100 mg/kg galt bereits, und 100 mg/kg war die empfohlene Mindestdosis. Die Kommission stützte den Mindestgehalt auf das EFSA-Gutachten von 2015, nach dem der Zusatzstoff bei Masthühnern mit 100 mg/kg wirksam sein kann; die Wirksamkeit wurde bei der Verlängerung nicht neu bewertet, da der Antrag keine sie beeinflussenden Bedingungen änderte. Der Zusatzstoff wird nicht mit anderen Quellen von Carvacrol, Zimtaldehyd, Capsaicin und Dihydrocapsaicin verwendet.
- Die EFSA stufte den Zusatzstoff als haut-, augen- und atemwegsreizend sowie hautsensibilisierend ein; jede Exposition gilt als Risiko. Nach den alten Vorschriften vor dem 16. Februar 2027 hergestellte Zusatzstoffe und Vormischungen sowie vor dem 16. August 2027 hergestellte Futtermittel dürfen bis zum Aufbrauchen der Bestände verwendet werden.