Essbare Jatropha (Chuta) auch als Mehl und Paste, bis zu 30 g/100 g: jede Samenpartie wird vor dem Schälen mittels UHPLC-UV-MS auf Phorbolester geprüft (Nachweisgrenze 0,75 µg TPA-Äq./g), nach einer Probenahmetabelle
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1378 der Kommission, veröffentlicht am 24. Juni 2026, ändert den Eintrag „Kerne (essbare Sorte) von Jatropha curcas L.“ in der Unionsliste der neuartigen Lebensmittel: Sie lässt Mehl und Paste aus gemahlenen Kernen zu, erhöht die Höchstmenge in Getreideriegeln, Frühstückscerealien und Trockenobst von 5 auf 30 g/100 g und erweitert den Fettbereich der Spezifikation von 54–61 % auf 54–64 %. Die erweiterten Verwendungsbedingungen stehen 5 Jahre ab dem 14. Juli 2026 ausschließlich der Chuta Nut GmbH aus Ulm zu.
- Die essbare Jatropha-Sorte lässt sich äußerlich nicht von der nicht essbaren unterscheiden, daher wird jede Samenpartie nach dem Trocknen und vor dem Schälen geprüft. Aus jeder Sammelprobe werden fünf Laborproben entnommen, geschält, gemahlen und mit einer validierten UHPLC-UV-MS-Methode analysiert; weiterverarbeitet werden nur Partien, in denen in keiner der fünf Proben Phorbolester nachgewiesen werden. Grenzwert der Spezifikation: ≤ 0,75 µg TPA-Äquivalent (12-O-Tetradecanoylphorbol-13-acetat) je Gramm Kern, gleich der Nachweisgrenze.
- Probenahmetabelle A: Partie ≥ 500 t — Teilpartien von 100 t und 100 Einzelproben; über 10 t bis unter 500 t — 5 Teilpartien und 100 Einzelproben; über 5 bis 10 t — 80; über 1 bis 5 t — 60; über 0,1 bis 1 t — 30; bis 0,1 t — 10. Die Proben werden aus jeder Teilpartie getrennt entnommen; die Sammelprobe besteht aus mindestens 10 Einzelproben und wiegt mindestens 3,5 kg.
- Die EFSA (Gutachten e9706) bewertete je 5 Chargen Mehl und Paste aus zwei Farmen in Paraguay; der Fettgehalt im Mehl lag bei 61,4–63,3 %, also über dem bisherigen Grenzwert von 61 %. Für die Expositionsabschätzung nahm sie Phorbolester in doppelter Höhe der Nachweisgrenze (1,5 µg/g) an — die kleinste Expositionsmarge (MoE) betrug 190 bei Kleinkindern und 465 bei Erwachsenen, was die EFSA für ausreichend hielt. Ein Oxidationstest bei 60, 80 und 100 °C unter 5 bar Sauerstoff ergab eine geschätzte Haltbarkeit von 4,3 Jahren für das Mehl und 5,6 Jahren für die Paste bei 25 °C.
- Übrige Spezifikation: Feuchtigkeit ≤ 3 %, Protein 21–32 %, Ballaststoffe 6–10 %, Asche 3–5 %, Blei und Cadmium ≤ 0,20 mg/kg, Summe der Aflatoxine B1, B2, G1 und G2 ≤ 4,0 µg/kg, Listeria monocytogenes ≤ 100 KbE/g, Salmonella in 25 g nicht vorhanden; die Kerne werden über 120 °C 40 Minuten lang hydrothermisch behandelt. Der Antragsteller untersuchte zudem die Acrylamidbildung in Backwaren mit 10 und 30 % Chuta-Mehl.