Inositol für Fische und Krebstiere bis 2036 verlängert: quantitativ wird es in Zusatzstoff, Vormischungen und Futtermitteln mit einem mikrobiologischen Aktivitätstest bestimmt, die Identität nach der Ph.-Eur.-Monographie 1805
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1151 der Kommission, veröffentlicht am 29. Mai 2026, verlängert bis zum 18. Juni 2036 die Zulassung von Inositol (Reinheit mindestens 97 %) als ernährungsphysiologischen Zusatzstoff der Gruppe Vitamine und Stoffe mit ähnlicher Wirkung für Fische und Krebstiere — sowohl der Lebensmittelgewinnung dienende als auch Zierarten — ohne Mindest- und Höchstgehalt; sie hebt die Verordnung 1249/2014 auf. Die EFSA bestätigte, dass der Zusatzstoff auf dem Markt die bisherigen Bedingungen erfüllt und das Herstellungsverfahren unverändert ist.
- Methoden im Anhang: qualitative Analyse von Inositol im Zusatzstoff — Flüssigchromatographie und Infrarot-Absorptionsspektrophotometrie nach der Monographie 1805 des Europäischen Arzneibuchs; quantitative Bestimmung in Zusatzstoff, Vormischungen und Mischfuttermitteln — mikrobiologischer Aktivitätstest. Einzelheiten der Methoden veröffentlicht das EU-Referenzlabor für Futtermittelzusatzstoffe (EURL-FA).
- Daten aus dem EFSA-Gutachten (e9701): 5 Chargen enthielten 99,6–99,9 % Inositol bei einer Spezifikation von ≥ 97 %, Trocknungsverlust 0,02–0,04 %; in 3 Chargen Blei < 0,04 mg/kg, Arsen < 0,01, Quecksilber < 0,01, Cadmium < 0,003, Fluor 4,5–4,8 mg/kg und Dioxine PCDD/F 0,054–0,085 ng WHO-TEQ/kg (Obergrenze).
- Die Herkunftsangabe unterscheidet sich zwischen den Quellen: Der Anhang der Verordnung beschreibt Inositol als „durch chemische Synthese hergestellt“, das EFSA-Gutachten gibt an, dass es durch Hydrolyse natürlicher Phytinsäure gewonnen wird. Der Stoff ist myo-Inositol (Cyclohexan-1,2,3,4,5,6-hexol), CAS 87-89-8, C6H12O6.
- Die EFSA kam zu dem Schluss, dass der Zusatzstoff für Fische, Krebstiere, Verbraucher und Umwelt sicher bleibt, Haut und Augen nicht reizt und die Haut nicht sensibilisiert; die Wirksamkeit wurde im Verlängerungsverfahren nicht bewertet. Das Etikett nennt Lagerbedingungen und Stabilität bei Wärmebehandlung. Nach den alten Vorschriften vor dem 18. Dezember 2026 hergestellte Zusatzstoffe und Vormischungen, vor dem 18. Juni 2027 hergestellte Futtermittel für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere und vor dem 18. Juni 2028 hergestellte übrige Futtermittel dürfen bis zum Aufbrauchen der Bestände verwendet werden.