Maleinsäurehydrazid darf auf Kulturen für Futtermittel angewendet werden: Die Kommission hebt die Pflicht auf, behandelte Kulturen zu kennzeichnen und Nutztiere davon fernzuhalten; EFSA — der Metabolit 3-Pyridazinon ist nicht genotoxisch, ADI 0,13 mg/kg KG, eigene Rückstandsdefinition in tierischen Erzeugnissen und vorgeschlagene Rückstandshöchstgehalte bis 3 mg/kg in Schlachtnebenerzeugnissen; Hydrazin im technischen Material ≤ 0,028 mg/kg
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/321 der Kommission, veröffentlicht am 13. Februar 2026, ändert die bei der Erneuerung 2017 festgelegten Genehmigungsbedingungen für Maleinsäurehydrazid (ein Wachstumsregler, der die Keimung hemmt). Sie streicht die Bedingung, dass das Etikett behandelter Kulturen auf die Behandlung hinweisen und Anweisungen zur Vermeidung der Exposition von Nutztieren enthalten muss — praktisch schloss sie die Anwendung auf Futterkulturen aus. Den Antrag stellte eine Task Force (Arysta LifeScience Great Britain und Drexel Chemical Company), Berichterstatter war Belgien; laut EFSA-Schlussfolgerungen vom Juli 2025 haben die neuen Daten die Bedenken hinsichtlich des Metaboliten 3-Pyridazinon ausgeräumt.
- Bedingungen nach der Änderung: Maleinsäurehydrazid, CAS-Nr. 123-33-1, CIPAC-Nr. 310, 6-Hydroxy-2H-pyridazin-3-on, Reinheit ≥ 979 g/kg; die Verunreinigung Hydrazin darf 0,028 mg/kg im technischen Material nicht überschreiten; Genehmigung vom 1. November 2017 bis 31. Oktober 2032 unverändert. Die Mitgliedstaaten achten besonders auf den Verbraucherschutz sowie die Sicherheit von Anwendern und Arbeitern (persönliche Schutzausrüstung in den Anwendungsbedingungen). Repräsentative Verwendungen: Blattspritzungen zur Keimhemmung bei Zwiebel, Schalotte, Knoblauch, Karotte und Kartoffel sowie Bekämpfung von Durchwuchskartoffeln; Mittel „Fazor“ (600 g/kg als Kaliumsalz).
- 3-Pyridazinon (EFSA): 2016 konnte die Verbraucherrisikobewertung nicht abgeschlossen werden, weil dieser Metabolit zur Rückstandsdefinition in tierischen Erzeugnissen gehört und keine Daten zu seiner Genotoxizität vorlagen. Neue In-vitro-Studien schlossen mutagenes, klastogenes und aneugenes Potenzial aus; aus einer 90-Tage-Studie an Ratten (LOAEL 267 mg/kg KG pro Tag — erhöhtes relatives Lebergewicht, Vakuolisierung der Hepatozyten) wurde ein ADI von 0,13 mg/kg KG pro Tag mit einem Gesamtunsicherheitsfaktor von 2000 abgeleitet; eine ARfD wurde als nicht erforderlich angesehen.
- Rückstände (EFSA): Definition für die Risikobewertung in tierischen Erzeugnissen (außer Milch) — Maleinsäurehydrazid und getrennt 3-Pyridazinon, in Milch — Maleinsäurehydrazid mit Konjugaten und getrennt 3-Pyridazinon; die Definition für die Überwachung bleibt unverändert — Maleinsäurehydrazid. Hauptbeitrag zur Futteraufnahme der Nutztiere leistet getrocknete Kartoffelpülpe (Standard-Verarbeitungsfaktor 38). Auf Grundlage von Fütterungsstudien an Hennen und Kühen schlägt die EFSA vor, die Rückstandshöchstgehalte für tierische Erzeugnisse anzuheben — von 0,01 mg/kg in Muskel bis 3 mg/kg in essbaren Schlachtnebenerzeugnissen und Nieren.
- Verbraucherexposition (PRIMo 3.1): theoretische maximale tägliche Aufnahme von Maleinsäurehydrazid mit den geltenden pflanzlichen und vorgeschlagenen tierischen Höchstgehalten — 138 % des ADI (portugiesische Allgemeinbevölkerung); verfeinert mit Medianwerten aus überwachten Versuchen — 30 % des ADI (niederländische Kleinkinder). Für 3-Pyridazinon höchstens 1 % des ADI, vor allem aus Kuhmilch (0,92 %). Identität, Analysenmethoden, Verbleib in der Umwelt, Ökotoxikologie und endokrine Eigenschaften wurden nicht neu bewertet — die Schlussfolgerungen von 2016 einschließlich offener Fragen gelten weiter.