Gummi arabicum in Futtermitteln als Emulgator und Stabilisator: Wirksamkeit mit Turbiscan belegt (TSI 51,3 ohne gegenüber 6,1 mit Gummi), Genotoxizität durch einen Mikrokerntest nach OECD 487 ausgeschlossen, Höchstgehalte von 278 bis 4889 mg/kg

Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/540 der Kommission, veröffentlicht am 12. März 2026, lässt nach Neubewertung bis zum 1. April 2036 Gummi arabicum — das getrocknete Exsudat aus Stämmen und Ästen von Acacia senegal oder eng verwandten Acacia-Arten — als Emulgator und Stabilisator in Futtermitteln für alle Tierarten zu; der Antragsteller zog die Funktionsgruppen „Verdickungsmittel“ und „Geliermittel“ zurück. In ihrem Gutachten von 2022 konnte die EFSA weder zur Sicherheit für langlebige und Zuchttiere noch zur Wirksamkeit Schlüsse ziehen; das ändernde Gutachten vom 24. Juni 2025 klärte beide Fragen.

Quelle: Rozporządzenie wykonawcze Komisji (UE) 2026/540 dotyczące zezwolenia na stosowanie gumy arabskiej jako dodatku paszowego dla wszystkich gatunków zwierząt

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