Drei GVO-Beschlüsse: zwei Sojabohnen und ein Mais — mit PCR-Methoden und Referenzmaterialien
Im Amtsblatt der EU vom 25. September 2026 erschienen Beschlüsse vom 23. September: Zulassungen für die Sojabohne MON 94313 und die Sojabohne GMB151 × DAS-44406-6 sowie die Erneuerung der Zulassung für den Mais MON 87460. Jeder Beschluss nennt eine vom EU-Referenzlabor validierte quantitative PCR-Nachweismethode und die Referenzmaterialien.
- Die Sojabohne MON 94313 erhielt den Erkennungsmarker MON-94313-8 (Beschluss (EU) 2026/2117); nachgewiesen wird sie mit einer eventspezifischen quantitativen Real-Time-PCR, die Referenzmaterialien AOCS 0222-B (für MON-94313-8) sowie 0906-A (für das nicht veränderte Gegenstück) sind bei der American Oil Chemists’ Society erhältlich.
- Für die Sojabohne GMB151 × DAS-44406-6 (Beschluss (EU) 2026/2112) gelten die für die Einzelereignisse BCS-GM151-6 und DAS-444Ø6-6 validierten quantitativen PCR-Methoden, die zusätzlich für die Kombination verifiziert wurden.
- Die erneuerte Zulassung für den Mais MON 87460 (Beschluss (EU) 2026/2121) nennt eine quantitative Real-Time-PCR-Methode und die Referenzmaterialien AOCS 0709-A und AOCS 0406-A.
- Alle drei Beschlüsse gelten 10 Jahre ab Bekanntgabe; andere Erzeugnisse als Lebensmittel müssen den Hinweis „nicht zum Anbau“ tragen, die validierten Methoden veröffentlicht das EU-Referenzlabor bei der JRC.
Quelle: Dziennik Urzędowy Unii Europejskiej — decyzja wykonawcza Komisji (UE) 2026/2117 (soja MON 94313)