Sepiolithhaltiger Ton bis 20 000 mg/kg für alle Arten zugelassen: XRD mit XRF oder AAS zur Charakterisierung, Asbestfreiheit per XRD und SEM-EDX belegt, Nickel ≤ 20,3 mg/kg, der Gehalt in Versuchsfuttern wurde über SiO₂, MgO und Al₂O₃ geprüft
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/154 der Kommission, veröffentlicht am 26. Januar 2026, lässt bis zum 15. Februar 2036 sepiolithhaltigen Ton (wasserhaltiges Magnesiumsilikat sedimentären Ursprungs, ≥ 40 % Sepiolith und ≥ 25 % Illit) als Bindemittel und Trennmittel für alle Tierarten zu, für die er noch nicht zugelassen war, und erhöht in der Zulassung von 2023 den Höchstgehalt für Salmoniden von 17 600 und für Masthühner von 10 000 auf 20 000 mg/kg Futter. Grundlage sind zwei neue Verträglichkeitsstudien, die die EFSA am 20. März 2025 bewertete.
- Spezifikation: Sepiolith (Mg4Si6O15(OH)2·6H2O) ≥ 40 %, Illit ≥ 25 %, Carbonate (Dolomit, Calcium-Magnesium-Carbonat) ≤ 35 %, Nickel ≤ 20,3 mg/kg, asbestfrei — belegt durch Röntgendiffraktometrie und Rasterelektronenmikroskopie mit punktueller energiedispersiver Röntgenanalyse (SEM-EDX). Charakterisierung des Zusatzstoffs: Röntgendiffraktometrie (XRD) und Röntgenfluoreszenz (XRF) oder Atomabsorptionsspektrometrie (AAS).
- Hühnerstudie (EFSA-Gutachten e9365): 960 männliche Eintagsküken Ross 308 in 48 Buchten, 35 Tage, Futter mit 0, 20 000 und 40 000 mg/kg; der Zusatzstoffgehalt im Futter wurde über die Analyse von SiO₂, MgO und Al₂O₃ bestätigt. Bei doppelter Dosis blieben die Verfügbarkeit von Protein, Retinol, Zink und Riboflavin sowie die Wirkung von Narasin unverändert; die Trockenmasseretention sank, ohne Einfluss auf das Wachstum.
- Studie an Regenbogenforellen: 540 Jungfische in 18 Becken zu 500 l, 93 Tage; vorgesehen 20 000 und 40 000 mg/kg, aus der Analyse von SiO₂, Al₂O₃ und MgO errechnet 16 792 und 34 465 mg/kg. Kein Einfluss auf Wachstum, Blut und Histopathologie — die EFSA hielt 20 000 mg/kg für alle Arten für sicher. Neue REM-Daten zur Partikelgröße erlaubten keine Bewertung der Feinpartikelfraktion: Das Dispersionsprotokoll wich von den EFSA-Leitlinien ab, und die Bildauflösung war zu gering.
- Der Zusatzstoff sensibilisiert Atemwege und Haut und birgt wegen Staubentwicklung und Kieselsäuregehalt ein Risiko beim Einatmen; die Zulassungsbedingungen verlangen besondere Beachtung der Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer vor kristallinem Siliziumdioxid und Nickel. Für die Arten der Verordnung 2023/263 gilt die Zulassung bis zum 28. Februar 2033; nach den alten Vorschriften vor dem 15. August 2026 hergestellte Zusatzstoffe und Vormischungen für Salmoniden und Masthühner sowie vor dem 15. Februar 2027 hergestellte Futtermittel dürfen bis zum Aufbrauchen der Bestände verwendet werden.