Propylgallat (1b310) als Antioxidationsmittel in Futtermitteln für alle Arten bis 5. März 2035: im Zusatzstoff Spektrophotometrie bei 275 nm (Ph. Eur. 1039), in Vormischungen und Futtermitteln RP-HPLC-UV-DAD bei 285 nm (LOQ 6 mg/kg); Höchstgehalte von 15 mg/kg für Masthühner bis 100 mg/kg für Zierfische, keine Verwendung im Tränkwasser

Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/281 der Kommission, veröffentlicht am 13. Februar 2025, lässt nach einer Neubewertung Propylgallat als technologischen Zusatzstoff der Gruppe Antioxidationsmittel für alle Tierarten zu; zuvor war es nach der Richtlinie 70/524/EWG unbefristet zugelassen. Der Antrag auf Verwendung im Tränkwasser wurde nicht berücksichtigt, da die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 dies für technologische Zusatzstoffe nicht vorsieht. 2020 konnte die EFSA die Sicherheit für Katzen und Verbraucher nicht bewerten; in ihrem Gutachten von 2024 hielt sie 71 mg/kg für Katzen und den Zusatzstoff für Verbraucher für sicher. Eine Berichtigung vom 27. November 2025 ergänzte das Ablaufdatum der Zulassung: 5. März 2035.

Quelle: Rozporządzenie wykonawcze Komisji (UE) 2025/281 z dnia 12 lutego 2025 r. dotyczące zezwolenia na stosowanie galusanu propylu jako dodatku paszowego dla wszystkich gatunków zwierząt

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