Galactooligosaccharide (GOS) in weiteren Lebensmittelkategorien — von Cola-Getränken bis Kaugummi und Proteinerzeugnissen: Die EFSA schätzt das 95. Perzentil der Aufnahme auf bis zu 48,5 g/Tag, die Chargenzusammensetzung wurde mittels HPAEC-PAD nach modifizierter AOAC 2001.02 bestimmt
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1749 der Kommission, veröffentlicht am 21. Juli 2026, ändert den Eintrag „Galactooligosaccharid“ in der Unionsliste der neuartigen Lebensmittel: Auf Antrag von FrieslandCampina Ingredients lässt sie GOS in Getränken, Sirupen, Süß- und Schokoladenwaren, Kaugummi, Kaffee- und Kakaogetränken, Molkenpulver und Proteinerzeugnissen für die allgemeine Bevölkerung zu. Zugleich ordnet sie die Kategoriebezeichnungen, damit sie nicht mit Fruchtsäften und Konfitüren im Sinne der Richtlinien 2001/112/EG und 2001/113/EG verwechselt werden.
- Neue Kategorien und Höchstmengen (kg GOS/kg oder l Erzeugnis): Sirupe und Pulver für Getränke 0,250; Molkenpulver 0,250; Proteinerzeugnisse (ohne Milcherzeugnis-Analoga) 0,125; sonstige Süßwaren einschließlich Kaugummi 0,1; Kakaogetränkepulver 0,1; flüssige Getränkegrundstoffe 0,1; Süßwaren auf Milchbasis und Schokoladenwaren 0,05; schokoladenüberzogene Süßwaren 0,025; aromatisierte Getränke auf Milchbasis 0,025; Kakaogetränke, aromatisierte Getränke und konzentrierte Frucht- oder Gemüsesäfte (ohne Erzeugnisse der Richtlinie 2001/112/EG) 0,02; Cola-Getränke und Getränke auf Kaffeebasis 0,018.
- Ordnung: „Fruchtgetränke und Energydrinks“ wurden in zwei Kategorien geteilt (beide 0,021), „gefrorene Milchdesserts“ in „Desserts auf Milchbasis“ eingegliedert (0,043), „Riegel“ und „Getreideerzeugnisse“ zu „verarbeitete Getreideerzeugnisse und Frühstückscerealien einschließlich Getreideriegel“ zusammengefasst (0,125) und die Kinderkategorien an die Verordnung (EU) Nr. 609/2013 angepasst. Nahrungsergänzungsmittel bleiben bei 0,333, solche ohne Säuglinge und Kleinkinder bei 0,450 (bis 16,2 g GOS pro Tag); Säuglingsanfangsnahrung bei 0,008.
- Daten aus dem EFSA-Gutachten: 5 Chargen enthielten 73,2–75,3 % GOS in der Trockenmasse (Spezifikation mindestens 46 %), Lactose 18,6–20,8 % (max. 40 %), Glucose 4,1–6,2 % (max. 22 %), Asche 0,1 %, Nitrit < 1 mg/kg (max. 2 mg/kg). Die Zucker wurden mittels Hochleistungs-Anionenaustauschchromatographie mit gepulster amperometrischer Detektion (HPAEC-PAD) nach einer Hausmethode auf Basis der modifizierten AOAC 2001.02 bestimmt, Asche nach einer NEN-ISO 5809 gleichwertigen Methode, Nitrit nach ISO 14673-2/IDF 189-2. GOS wird enzymatisch aus Milchlactose mit β-Galactosidasen der sechs in der Spezifikation genannten Mikroorganismen hergestellt.
- Die EFSA schätzte, dass die Erweiterung das höchste 95. Perzentil der GOS-Aufnahme aus Lebensmitteln um höchstens 17 % erhöht (bei Kindern von 3–10 Jahren); bei Erwachsenen erreicht es 48,5 g/Tag, zusammen mit Nahrungsergänzungsmitteln 55–65 g/Tag, wobei die EFSA eine gleichzeitig hohe Aufnahme aus Lebensmitteln und Ergänzungsmitteln für sehr unwahrscheinlich hielt. In Interventionsstudien wurden 20 g GOS pro Tag von gesunden Erwachsenen gut vertragen; als einzige Wirkung höherer Dosen wurden Magen-Darm-Beschwerden berichtet.