Flufenacet nicht erneuert: Zulassungen bis 10. Dezember 2025 widerrufen, Aufbrauchfrist bis 10. Dezember 2026; Metabolit TFA über 10 µg/l im Grundwasser in allen 9 FOCUS-Szenarien bei 160–240 g/ha, endokrine Wirkung auf die Schilddrüse; EFSA — HPLC-MS/MS mit LOQ 0,01 mg/kg in Pflanzen und 0,05 µg/l in Wasser
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/910 der Kommission, veröffentlicht am 21. Mai 2025, erneuert die Genehmigung des in Wintergetreide eingesetzten Herbizids Flufenacet nicht. Die Kommission stützt sich auf die EFSA-Schlussfolgerungen vom 29. August 2024: Flufenacet erfüllt die Kriterien eines endokrinen Disruptors (Schilddrüse) beim Menschen und bei Nichtzielorganismen, und sein Metabolit Trifluoressigsäure (TFA) kann das Grundwasser in allen Szenarien weit über 0,1 µg/l belasten. Die Mitgliedstaaten widerrufen die Zulassungen bis 10. Dezember 2025, die Aufbrauchfrist endet spätestens am 10. Dezember 2026.
- Begründung des Rechtsakts: TFA wurde als toxikologisch relevanter Metabolit eingestuft — einige REACH-Registranten gaben eine Einstufung als reproduktionstoxisch Kategorie 2 an, und Deutschland legte einen Vorschlag zur harmonisierten Einstufung in Kategorie 1B vor; nach dem Leitfaden SANCO/221/2000 ist ein Metabolit, der für eine solche Einstufung in Frage kommt, unabhängig von der Kategorie relevant, sodass der Grenzwert von 0,1 µg/l der Richtlinie 2006/118/EG gilt. Die EFSA stellte zudem ein hohes Risiko für Algen in 8 von 9 Szenarien fest. Der Rechtsakt streicht Flufenacet aus der Liste der Substitutionskandidaten (Verordnung 2015/408).
- Überwachungsmethoden (EFSA): Die Rückstandsdefinition in Pflanzen ist die Summe der Metaboliten mit der N-Fluorphenyl-N-isopropyl-Gruppe, ausgedrückt als Flufenacet — HPLC-MS/MS, LOQ 0,05 mg/kg in Stroh und 0,01 mg/kg in den übrigen Gruppen; in tierischen Erzeugnissen GC-MS nach Derivatisierung der gemeinsamen Gruppe 4-Fluor-N-isopropylanilin zu 2,2,2-Trifluor-N-(4-fluorphenyl)-N-isopropylacetamid, LOQ 0,05 mg/kg (Muskel, Niere, Fett, Eier), 0,02 mg/kg (Leber), 0,01 mg/kg (Milch); Boden HPLC-MS/MS 2 µg/kg, Trink- und Oberflächenwasser 0,05 µg/l, Körperflüssigkeiten 50 µg/l. Lücken: Methode für Luft, Körpergewebe und Toluol (relevante Verunreinigung, max. 1 g/kg) in der Formulierung.
- Grundwasser (Modelle PEARL und PELMO, 9 FOCUS-Szenarien): TFA über 10 µg/l in allen Szenarien bei Herbstanwendung mit 240 und 160 g/ha sowie Frühjahrsanwendung mit 160 g/ha, in 7 von 9 bei 120 g/ha, und stets über 0,1 µg/l; über 0,1 µg/l auch FOE-Sulfonsäure (alle Szenarien), FOE-Oxalat, FOE-Methylsulfon und FOE-Trifluorethansulfonsäure. Im Boden erreichte TFA bis zu 81 % der applizierten Radioaktivität und ist sehr persistent. Die Risikobewertung für Verbraucher wurde nicht abgeschlossen — es fehlten u. a. Feldversuche zu TFA in Kulturen und Daten zu Chlorierungsprodukten im Trinkwasser.
- Referenzwerte der EFSA: ADI 0,004 mg/kg KG pro Tag (aus dem LOAEL von 1,2 mg/kg KG in der 2-Jahres-Studie an Ratten, zusätzlicher Faktor 3), ARfD 0,017 mg/kg KG, AOEL 0,006 und AAOEL 0,017 mg/kg KG. Die repräsentative Formulierung „DFF+FFA SC 600“ enthielt 400 g/l Flufenacet und 200 g/l Diflufenican; Mindestreinheit des Wirkstoffs 970 g/kg. Der Genehmigungszeitraum von Flufenacet war durch die Verordnung 2023/1757 bis 15. Juni 2025 verlängert worden; der Rechtsakt schließt einen neuen Genehmigungsantrag nicht aus.