Euro 6: letzte Zulassungstermine vor Euro 7 und an die UN-Regelungen Nr. 154 und 168 angepasste Typgenehmigungsprüfungen
Die am 24. Juli 2026 veröffentlichte Verordnung (EU) 2026/1791 der Kommission schreibt die letzten Zulassungstermine für Euro-6-Fahrzeuge in die Verordnung (EU) 2017/1151 und passt die WLTP- und RDE-Prüfverfahren an die UN-Regelungen Nr. 154 und 168 an. Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (M1, N1) nach Euro 6e-bis können bis zum 28. November 2027 zugelassen werden.
- Klassen M2 und N2: Euro 6e-bis bis 31. Dezember 2027, Euro 6e-bis-FCM — verpflichtend für neue Typen ab 1. Januar 2027 und für neue Fahrzeuge ab 1. Januar 2028 — bis 28. Mai 2029. Dieselben Endtermine (28. November 2027 für M1 und N1, 28. Mai 2029 für M2 und N2) gelten für reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge.
- Kleinserienhersteller erhalten längere Fristen: Euro 6e-bis für M1 und N1 bis 31. Dezember 2027, Euro 6e-bis-FCM sowie Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge bis 30. Juni 2030 (M1, N1) und 30. Juni 2031 (M2, N2). Euro 7 gilt für neue Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 ab 29. November 2027, für M2 und N2 ab 29. Mai 2029.
- Bei wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen wird nur der Kraftstoffverbrauch bestimmt, womit die WLTP-Methodik an die UN-Regelung Nr. 154 angepasst wird; bei der Übereinstimmungsprüfung für Verdunstungsemissionen (Prüfung Typ 4) und On-Board-Diagnose hat diese Regelung Vorrang, die Nummern 4.6 und 4.7 des Anhangs I der Verordnung 2017/1151 werden gestrichen.
- Bei der Prüfung der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb (RDE) werden die Verweise auf das portable Emissionsmesssystem (PEMS) an Anhang 4 der UN-Regelung Nr. 168 angepasst, die Driftkorrektur und die Berechnung aus Ansaugluftmassenstrom und Luft-Kraftstoff-Verhältnis an die Nummern 5.0 und 7.3 ihres Anhangs 7. Die Verordnung trat am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.