Neue Warenliste in den Vorschriften über entwaldungsfreie Produkte
Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 ändert die Liste der relevanten Rohstoffe und Erzeugnisse. Löslicher Kaffee und bestimmte Palmöl-Derivate kommen hinzu, Rinderhäute und runderneuerte Reifen fallen heraus.
- Die Verordnung vom 13. Juli 2026 ändert den Anhang mit der Warenliste der Verordnung (EU) 2023/1115; der Text wurde am 17. September 2026 im Amtsblatt veröffentlicht.
- Neu erfasst werden löslicher Kaffee, bestimmte Palmöl-Derivate und gefrorene Rinderzungen; herausgenommen werden Rinderhäute und -felle, runderneuerte Reifen, Saatsoja, Gummiwaren, Treibriemen sowie Flugzeug- und Fahrzeugsitze.
- Bestätigt sind die für Laboratorien unmittelbar wichtigen Ausnahmen: Proben und für Prüfungen verwendete Erzeugnisse, Abfälle, gebrauchte und aufgearbeitete Waren, Verpackungsmaterial und Arzneimittel.
- Anwendungstermine: große und mittlere Marktteilnehmer ab dem 30. Dezember 2026, bislang von den Holzvorschriften erfasste kleine Marktteilnehmer am selben Tag, übrige kleine ab dem 30. Juni 2027, die neu aufgenommenen Positionen ab dem 30. Dezember 2027.
Quelle: Dziennik Urzędowy Unii Europejskiej — rozporządzenie delegowane (UE) 2026/2102