Ethephon, Propamocarb und Dimoxystrobin: RHG für Ethephon in Kulturheidelbeeren von 20 auf 0,01 mg/kg, in Äpfeln 0,7 mg/kg, in Getreide Rückstandsdefinition mit Konjugaten; Propamocarb in Salaten 30 mg/kg
Die Verordnung (EU) 2026/215 der Kommission, veröffentlicht am 30. Januar 2026, ändert die Anhänge II und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 und gilt ab dem 19. August 2026. Für Getreide lautet die Rückstandsdefinition für die Durchsetzung nun „Summe von freiem und konjugiertem Ethephon, ausgedrückt als Ethephon“, und die RHG für Dimoxystrobin, dessen Genehmigung nicht erneuert wurde, sinken auf die Bestimmungsgrenzen des Anhangs V.
- Ethephon — Änderungen gegenüber den bisherigen RHG („vorher“-Werte aus der EFSA-Stellungnahme e8757): Kulturheidelbeeren 20 → 0,01* mg/kg (RHG beruhte auf einem gestrichenen CXL, keine Daten für einen neuen Wert, eine Überschreitung der ARfD ist nicht auszuschließen); Äpfel 0,8 → 0,7 mg/kg (beim CXL von 0,8 mg/kg lag die akute Exposition bei 106 % der ARfD); Ananas 2 → 1,5; Gerste 1 → 1,5, Roggen 1 → 0,8, Weizen 1 → 0,5 mg/kg. Für Äpfel und Heidelbeeren gibt es keine Übergangsfrist für bereits in Verkehr gebrachte Erzeugnisse.
- Bei der Erneuerung der Genehmigung von Ethephon schlug die EFSA vor, den ADI von 0,03 auf 0,02 mg/kg KG pro Tag zu senken. Nach der EFSA lässt sich Ethephon mit einer LOQ von 0,01 mg/kg in pflanzlichen Matrices sowie 0,01 und 0,005 mg/kg in Milch, Eiern, Fleisch, Fett und Leber überwachen. Für Birnen, Pflaumen und Trauben fehlen Daten zur Bedeutung der Konjugate bei Wartezeiten über 12 Tagen — die Kommission berücksichtigt sie, wenn sie bis zum 30. Januar 2028 vorgelegt werden. Davon getrennt werden RHG unter anderem für Birnen, Trauben, Baumwollsamen und tierische Erzeugnisse, für die Angaben fehlen (bei tierischen Erzeugnissen unter anderem zum Metaboliten HEPA), nach zwei Jahren überprüft.
- Propamocarb: RHG in Salaten 40 → 30 mg/kg — nach der EFSA-Stellungnahme e9455 war bei 40 mg/kg eine Überschreitung der ARfD nicht auszuschließen; 30 mg/kg beruhen auf weniger kritischen, vollständig belegten guten landwirtschaftlichen Praktiken. In Honig beträgt der RHG 15 mg/kg — laut der begründeten Stellungnahme der EFSA von 2023 werden Rückstände per HPLC-MS/MS mit einer LOQ von 0,01 mg/kg bestimmt.
- Dimoxystrobin — seine Spalte und die Fußnoten zu bestätigenden Daten wurden aus Anhang II gestrichen; es gelten die Bestimmungsgrenzen des Anhangs V. In der polnischen Fassung spricht die Einleitung zur geänderten Tabelle von Spalten für „etofen“ und Propamocarb — die englische Fassung von „ethephon and propamocarb“.