Enterococcus lactis NCIMB 11181 (früher E. faecium) für Geflügel und Ziervögel in Futter und Tränkwasser: Zählung im Spatelverfahren auf Galle-Äskulin-Azid-Agar nach EN 15788, Identifizierung per PFGE nach CEN/TS 17697, mindestens 3 × 10¹⁰ KbE/kg
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1122 der Kommission, veröffentlicht am 27. Mai 2026, lässt bis zum 16. Juni 2036 eine Zubereitung aus Enterococcus lactis NCIMB 11181 (Inhaber Chr. Hansen A/S) als Darmflorastabilisator für Mastgeflügel und zur Eiablage oder Zucht aufgezogenes Geflügel sowie Ziervögel in Futter und Tränkwasser zu. 2024 hielt die EFSA den Zusatzstoff für sicher, konnte die Wirksamkeit aber nicht bestätigen, da nur 2 von 6 Versuchen eine signifikante Verbesserung zeigten; 2025 hielt sie ihn nach neuen Versuchen für potenziell wirksam.
- Methoden im Anhang: Die Lebendkeimzahl in Zusatzstoff, Vormischungen, Mischfuttermitteln und Tränkwasser wird im Spatelverfahren auf Galle-Äskulin-Azid-Agar nach EN 15788 bestimmt; der Stamm wird mittels Pulsfeld-Gelelektrophorese (PFGE) nach CEN/TS 17697 oder mittels DNA-Sequenzierung identifiziert. Das EU-Referenzlabor hielt seine Bewertung der Methoden von 2012 für weiterhin gültig.
- Zusammensetzung: feste Form — mindestens 5 × 10¹⁰ KbE/g (laut EFSA 12–16 % Wirkstoff auf Maltodextrin), wasserlösliche feste Form — mindestens 2 × 10¹¹ KbE/g (45–50 % auf Sorbit), die im Tränkwasser verabreicht wird. Mindestgehalt: 3 × 10¹⁰ KbE/kg Alleinfuttermittel oder 1,5 × 10¹⁰ KbE/l Wasser; den Wert für Wasser leitete die EFSA daraus ab, dass Geflügel zwei- bis dreimal so viel Wasser trinkt, wie es Futtertrockenmasse frisst. Der Zusatzstoff darf mit den Kokzidiostatika Monensin-Natrium und Decoquinat kombiniert werden.
- Neue Versuche im EFSA-Gutachten von 2025: zwei Versuche mit je 1008 männlichen Ross-308-Küken über 35 Tage. Im Futter der Kontrollgruppen wurden 2,3 × 10⁷ und 1,8 × 10⁷ KbE/kg gefunden, im ergänzten Futter 1,1 × 10¹¹ und 3,7 × 10¹⁰ KbE/kg bei angestrebten 3 × 10¹⁰. Im ersten Versuch stiegen Zunahmen und Endgewicht, die Mortalität lag aber bei 6,9 % gegenüber 3,2 % in der Kontrolle, sodass die EFSA ihn nicht als positiv wertete; im zweiten verbesserte sich die Futterverwertung (1,53 gegenüber 1,55).
- Eine Neuauswertung der gepoolten Daten aus zwei früheren Versuchen zeigte keine Unterschiede, zwei veröffentlichte Studien wurden nicht berücksichtigt, da die Haltungsbedingungen von der EU-Praxis abwichen. Die wasserlösliche Form reizt weder Haut noch Augen; für die feste Form kam die EFSA zur Reizwirkung, für beide Formen zur Hautsensibilisierung zu keinem Schluss und stufte beide als atemwegssensibilisierend ein. Augenschutz ist nur bei den festen Formen erforderlich.