Xylanase aus Trichoderma reesei CBS 114044 (4a8i) kehrt für Mastschweine, Legehennen und Nebengeflügel zurück, nachdem die Zulassung 2021 erloschen war: Aktivität in BXU aus Birkenxylan, im Futter — azurinvernetztes Weizenarabinoxylan als Substrat, pH 5,3 und 50 °C
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1386 der Kommission, veröffentlicht am 16. Juli 2025, lässt bis zum 5. August 2035 eine Zubereitung aus Endo-1,4-beta-Xylanase (EC 3.2.1.8) aus dem genetisch veränderten Stamm Trichoderma reesei CBS 114044 (ECONASE XT, Zulassungsinhaber: AB Enzymes Finland Oy) als Verdaulichkeitsförderer für Mastschweine, Legehennen und Nebengeflügelarten zu. Für diese Arten war die Zulassung am 24. November 2021 erloschen, weil der Verlängerungsantrag nicht ein Jahr vor Ablauf gestellt wurde — ein neuer Antrag war nötig. Die EFSA (Gutachten vom 18. September 2024) fand im Produkt weder lebensfähige Zellen noch DNA des Stammes und hielt den Zusatzstoff für sicher; alle Formen gelten als atemwegssensibilisierend.
- Methoden im Anhang (das EURL hielt die Schlussfolgerungen der früheren Bewertung für weiterhin gültig): im Zusatzstoff und in Vormischungen — kolorimetrische Methode mit Birkenxylan als Substrat, pH 5,3 und 50 °C; in Mischfuttermitteln — kolorimetrische Methode mit azurinvernetztem Weizenarabinoxylan, pH 5,3 und 50 °C. 1 BXU ist die Enzymmenge, die unter diesen Bedingungen pro Sekunde 1 nmol reduzierende Zucker (als Xylose) aus Birkenxylan freisetzt. Der Anhang verlangt mind. 160 000 BXU/g für die feste und die flüssige Form, obwohl laut EFSA fünf Formen im Handel sind: 160 000 (XT 25 L und XT 25), 400 000 (XT L), 800 000 (XT 5 P) und 4 000 000 BXU/g (XT P).
- Reinheit (EFSA-Gutachten, je fünf Chargen jeder Form): coliforme Keime < 1 KBE/g, Salmonellen und E. coli in 25 g nicht nachweisbar, Hefen und Fadenpilze < 10² KBE/g; Blei, Quecksilber, Cadmium, Arsen, Aflatoxine, Fumonisine, Ochratoxin A, Sterigmatocystin, Zearalenon, T-2, HT-2 unter der LOQ — außer Deoxynivalenol mit 50–250 µg/kg in den festen Formen (Weizenmehl als Träger). Trichodermin in drei Chargen unter der LOD von 2,5 µg/kg; Peptaibole wurden nicht untersucht — die EFSA stützt sich auf die fehlende antimikrobielle Aktivität.
- Eigenschaften: XT 25 und XT 5 P staubfrei (0 mg/m³, Stauber-Heubach), XT P 22–93 mg/m³, Partikel < 63 µm bis 40,1 %. Nach 24 Monaten bei 25 °C und 30 °C bleiben 97 und 82 % der Aktivität (XT 25 L), aber nur 73 und 63 % (XT P). Keine Verluste beim Pelletieren bis 95 °C; in einer Schweine-Vormischung nach 6 Monaten 87–93 %; im Hühnerfutter nach 3 Monaten 95 % (Mehl) und 76 % (pelletiert). Homogenität: VK 6,8 % (XT 25), 8,4–12,4 % für die auf Pellets gesprühte flüssige Form.
- Mindestgehalte im Anhang (BXU/kg Alleinfuttermittel): Mastschweine 20 000, Legehennen und Legenebengeflügel 12 000, übriges Nebengeflügel 8 000; kein Höchstgehalt. Der Antragsteller schlug 24 000 BXU/kg für Legenebengeflügel vor — die EFSA übertrug die Schlussfolgerungen von Legehennen (12 000). Feste Formen: Die EFSA konnte Augenreizung und Hautsensibilisierung nicht bewerten, daher Atem-, Haut- und Augenschutz; flüssige Formen — Atemschutz.