Küchenmaschinen: Die Kommission veröffentlicht die Fundstelle der EN 60335-2-14:2006 für die Niederspannungsrichtlinie nicht — nach dem Einwand Deutschlands, dass die Prüfvorrichtung zur Kontrolle der Zugänglichkeit von Mixermessern nicht den Maßen des menschlichen Körpers entspricht
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1464 der Kommission, veröffentlicht am 18. Juli 2025, entscheidet über den förmlichen Einwand Deutschlands gegen EN 60335-2-14:2006 (mit den Änderungen A1:2008, A11:2012, A12:2016 und den Berichtigungen AC:2007, A11:2012/AC:2016). Die Kommission stellte fest, dass die Norm die Sicherheitsziele von Anhang I der Richtlinie 2014/35/EU (Nummer 1 Buchstabe c, Nummer 2 Buchstaben a und c, Nummer 3 Buchstabe b) nicht erfüllt, und veröffentlicht ihre Fundstelle daher nicht im Amtsblatt der EU.
- Kern des Einwands vom 15. Dezember 2014: Die Bestimmungen der Norm verhindern das unbeabsichtigte Anlaufen der Schneidmesser in Mixern (außer Stabmixern) nicht ausreichend, wenn die Messer berührt werden können. Deutschland machte geltend, dass die nach der Norm verwendete Prüfvorrichtung zur Beurteilung der Zugänglichkeit eines Messers nicht den Maßen des menschlichen Körpers entspricht und keine anthropometrischen Daten berücksichtigt. Der Einwand wurde noch auf Grundlage der Richtlinie 2006/95/EG erhoben.
- Verlauf: Die Fundstelle der Norm wurde zuletzt mit der Mitteilung 2016/C 173/06 (zur Richtlinie 2006/95/EG) veröffentlicht; das erste Verzeichnis zur Richtlinie 2014/35/EU (Mitteilung 2016/C 249/03) enthielt sie nicht mehr, sodass keine Konformitätsvermutung bestand. Am 12. August 2021 aktualisierte Deutschland den Einwand gegen die zuletzt durch EN 60335-2-14/A2:2021 geänderte Norm; der Ausschuss für elektrische Betriebsmittel erörterte ihn am 25. Juni 2024.
- Folge für die Prüfung: Ein Mixerhersteller kann die Konformitätsvermutung mit der Niederspannungsrichtlinie nicht auf EN 60335-2-14:2006 mit ihren Änderungen stützen — die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen ist auf andere Weise nachzuweisen. Der Beschluss enthält keine Bewertung einer neueren Ausgabe der Norm. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.
- Laut den Einträgen im estnischen EVS-Katalog ist EVS-EN 60335-2-14:2006 seit 1. November 2023 zurückgezogen und durch EVS-EN IEC 60335-2-14:2023 ersetzt (Grundlage: IEC 60335-2-14:2016; A1:2023 und A11:2023 im Dezember 2023 ergänzt); bei beiden Einträgen steht im Feld der Richtlinien „None“. Anwendungsbereich: Sicherheit elektrischer Küchenmaschinen für den Hausgebrauch mit einer Bemessungsspannung bis 250 V — u. a. Mixer, Küchenmaschinen, Zentrifugalentsafter, Fleischwölfe, Kaffeemühlen bis 500 g und Schneidemaschinen. Die Normhistorie im EVS-Eintrag nennt die in Erwägungsgrund 6 erwähnte Änderung A2:2021 nicht.