Ventilatoren (Ökodesign 2024/1834): Prüftoleranz der Drehzahl von 2 % auf 5 % erweitert, neue Definition der „Eigendrehzahl“, Prüfergebnisse auf Normluftbedingungen korrigiert, elektrische Eingangsleistung bei 15–30 °C Umgebungstemperatur gemessen
Die Verordnung (EU) 2025/2481 der Kommission, veröffentlicht am 8. Dezember 2025, ändert die Verordnung (EU) 2024/1834 über Ökodesign-Anforderungen an Ventilatoren mit Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung von 125 W bis 500 kW, anwendbar ab 24. Juli 2026. Geändert werden die Definitionen des Bestpunkts (BEP) und der Eigendrehzahl, Übergangsbestimmungen für integrierte und Ersatzventilatoren, Korrekturen von Prüfergebnissen sowie die Drehzahltoleranz, die die Marktüberwachungsbehörden bei der Nachprüfung anwenden.
- Nachprüfung: In Tabelle 3 „Prüftoleranzen“ wird die Zeile „Ventilatordrehzahl“ durch „Eigendrehzahl im BEP (U/min)“ ersetzt — der ermittelte Wert darf um höchstens 5 % vom angegebenen Wert abweichen (bisher 2 %). Erwägungsgrund 6: Konsultationen haben ergeben, dass angesichts der Schwankung anderer drehzahlbeeinflussender Parameter eine weitere Toleranz angemessen ist. Die übrigen Tabellenzeilen bleiben: Wirkungsgrad mindestens 93 % des angegebenen Werts im BEP und 85 % bei Teillast, Eingangsleistung höchstens 107 % bzw. 110 %, Volumenstrom und Druck ±5 % bzw. ±10 %, Geräusch eines geräuscharmen Ventilators höchstens 3 dB über 32 dB.
- Definitionen: Eigendrehzahl ist die Drehzahl des Laufrads bei Nennspannung und Nennfrequenz; bei Drehzahlregelung die Höchstdrehzahl oder die Drehzahl, für die der Hersteller den Wirkungsgrad angibt, vereinbar mit sicherem Betrieb; bei polumschaltbaren Motoren die höchste dem Kunden zugängliche Drehzahl. Der BEP wird bei Eigendrehzahl bestimmt. Neu sind Laufradumfangsgeschwindigkeit u_tip (m/s) und Laufraddurchmesser D_impeller (mm, größter Durchmesser an den Schaufelspitzen); der Faktor C_c ist eine Funktion der Eingangsleistung P_e in kW.
- Prüfung: Ergebnisse werden nach den anwendbaren Normen auf Normluftbedingungen und gegebenenfalls auf die Eigendrehzahl korrigiert, die Einzelheiten stehen in den technischen Unterlagen; die Behörden vergleichen die korrigierten Werte mit den Toleranzen. Die Eingangsleistung P_e wird an den Motorklemmen oder am Drehzahlregler nach EN IEC 60034-2-1:2014 (netzgespeiste Motoren) oder EN IEC 61800-9-2:2017 (mit vollständigem Antriebsmodul) gemessen, unter Anwendung der Klauseln zur Umgebungstemperatur (5.10 und 7.10) — zwischen 15 °C und 30 °C.
- Kennlinien und Termine: Die Leistung wird durch mindestens drei Kennlinien beschrieben — bei Eigendrehzahl, bei 40–50 % der Eigendrehzahl und eine dazwischen (±10 Prozentpunkte). Die Verordnung (EU) Nr. 327/2011 tritt am 24. Juli 2026 außer Kraft, ihre Anhänge I–III gelten jedoch bis 24. Juli 2027 für in andere Produkte integrierte Ventilatoren und bis 24. Juli 2037 für Ersatzventilatoren weiter. Artikel 6 zur Umgehung entfällt — an seine Stelle tritt Artikel 40 der Verordnung (EU) 2024/1781.