Ökodesign von Schweißgeräten: EN 14717:2024 „Schweißen und verwandte Prozesse – Umwelt-Checkliste“ als einziger Eintrag eines neuen Verzeichnisses harmonisierter Normen zur Verordnung (EU) 2019/1784
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/153 der Kommission, veröffentlicht am 27. Januar 2026, veröffentlicht im Amtsblatt die Fundstelle der harmonisierten Norm EN 14717:2024, die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2019/1784 der Kommission über Ökodesign-Anforderungen an Schweißgeräte erarbeitet wurde. Der Anhang des Beschlusses enthält eine einzige Zeile.
- Rechtsgrundlage: Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG — die Mitgliedstaaten betrachten ein Produkt, auf das im Amtsblatt veröffentlichte harmonisierte Normen angewandt wurden, als konform mit den Bestimmungen der geltenden Durchführungsmaßnahme. Die Mess- und Berechnungsanforderungen für Schweißgeräte enthalten Artikel 4 und Anhang III der Verordnung (EU) 2019/1784.
- Weg der Norm: Normungsauftrag C(2018) 3309 vom 4. Juni 2018 an CEN und CENELEC; CEN erarbeitete EN 14717, und die Kommission bewertete gemeinsam mit CEN die Ausgabe 2024 und stellte fest, dass sie die Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/1784 erfüllt. Die Einhaltung begründet die Konformitätsvermutung ab der Veröffentlichung des Beschlusses, der am selben Tag in Kraft trat; der Beschluss streicht keine Zeilen und verschiebt die Anwendung keiner Nummer.
- Anwendungsbereich laut Eintrag EVS-EN 14717:2024 (gültig ab 15. Juli 2024; in der Historie des Eintrags auch EVS-EN 14717:2005; ICS 13.020.01 und 25.160.01, der Verordnung 2019/1784 zugeordnet): Checklisten zur Bewertung der Umweltaspekte der schweißtechnischen Fertigung metallischer Werkstoffe, einschließlich Baustellen- und Reparaturarbeiten; informative Anhänge nennen empfohlene Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung möglicher Umweltauswirkungen außerhalb der Werkstatt.
- Der Beschluss ist ein eigenständiger Rechtsakt „über die harmonisierten Normen“ — er ändert keinen früheren Durchführungsbeschluss, und sein Anhang enthält eine Norm. Weder der Beschluss noch der EVS-Eintrag geben an, welche Anforderungen aus Artikel 4 und Anhang III der Verordnung 2019/1784 die Norm abdeckt; für Laboratorien und Stellen, die Schweißgeräte hinsichtlich Ökodesign bewerten, nennt der Eintrag nur den oben beschriebenen Anwendungsbereich.